Ganz so einfach ist da die Rechtslage nicht, unsere Studis haben die Uni verklagt, seitdem Gleitklausel bei allen Wiederholungsklausuren mit mehr als 50% MC und mehr als 45 Teilnehmern....steht seitdem auch in der Prüfungsordnung.
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wie reden hier von Wiederholungsprüfungen, da gibt es so was NICHT mehr.
Ganz so einfach ist da die Rechtslage nicht, unsere Studis haben die Uni verklagt, seitdem Gleitklausel bei allen Wiederholungsklausuren mit mehr als 50% MC und mehr als 45 Teilnehmern....steht seitdem auch in der Prüfungsordnung.
Die höchste Form des Glücks ist ein Leben
mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
Erasmus von Rotterdam
Alles was ich getan habe, war für das zu kämpfen, an das ich geglaubt habe.
Muhammad Ali
Die Prüfungsordnungen regeln rechtsverbindlich die Grundlagen für die Bewertung.
Die Profs erzählen also einfach nur Unsinn, wenn sie behaupten, das gelte nich für Nachholprüfungen.
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Danke für eure Antworten, die machen ja etwas Mut. Ich habe wirklich den Eindruck, dass absichtlich desinformiert wird. Es wird sich immer auf irgendwas berufen, was man nicht nachprüfen kann. Was meint ihr, wer ist für mein Problem der richtige Ansprechpartner? Das Dekanat?
Gruß chris