Sorry, dass es jetzt erst weiter geht. Ich stand letzte Woche entweder im OP oder habe Schwimmkurse gegeben
Ich finde es super, dass hier so schön über die Themen diskutiert wird.
Zum Thema Desinfektion von Infusionen: Uns wurde auch eingetrichtert, alles nach Abziehen der Verschlusskappe zu desinfizieren, dann muss man nicht nachschauen, bei welchen das wirklich notwendig ist und bei welchen nicht.
Zum Thema BTM:
El suenio hat die Vorgehensweise schon sehr gut beschrieben. Im Examen darfst nur ruhig noch etwas ausführlicher.
Im Examen auf jeden Fall auf das Betäubungsmittelgesetz verweisen. Betäubungsmittel sind nach diesem Geseetz von anderen Medikamenten getrennt aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern. Für jedes einzelne Betäubungsmittel muss getrennt fortlaufend Aufzeichnung über jeden Zugang und Abgang geführt werden (Datum, Name des Pat. oder sonstiger Verbleib, Name des Lieferers z.B. Apotheke, zu- oder abgegangene Menge inklusive Gewichtsmenge bzw. Stückzahl oder Volumen und der sich daraus ergebende Bestand).
Nice to know:
Diese Aufzeichnungen im BtM-Buch müssen 3 Jahre aufbewahrt werden, nicht mehr verwendbare BtM müssen in der Gegenwart von zwei Zeugen (= 3 Personen) so vernichtet werden, dass auch eine teilweise Wiedergewinnung der BTMs nicht mehr möglich ist, auf Schutz von Menschen und Umwelt vor schädlicher Einwirkung muss hierbei geachtet werden.
Für die Einhaltung des BtMG ist der zuständige Arzt verantwortlich, dieser muss regelmäßig den Bestand überprüfufen und dokumentieren (mit Name, Datum und Unterschrift).
Und weiter gehts im Fall:
In dem Moment, als ihr das Analgetikum subkutan injizieren wollt kommt der diensthabende Arzt um die Ecke und legt eine neue Venenverweilkanüle, sodass ihr das Medikament auf Arztanordnung franktioniert intravenös injiziert und eure schon hergestellt Kurzinfusion mit 2g Novalgin einlaufen lasst. Die Schmerzen der Patientin bessern sich daraufhin etwas. Sodass ihr endlich Zeit habt, die Pflegeanamnese gemeinsam mit der Patientin und der Tochter zu erheben. Hier efahrt ihr, dass die Patientin an Demenz erkrankt ist. Die Tochter erzählt euch, dass sie vor einigen Wochen bereits auf eurer Station stationär war und ein paar Mal weggelaufen sei, sodass sie im ganzen Haus gesucht werden musste. Einen gesetzlichen Betreuer hat die Patientin nicht. In der Übergabe gebt ihr diese Informationen an den Nachtdienst weiter. Die Nachtschwester macht den Vorschlag, die Bettgitter einfach hochzumachen, denn sie sei alleine auf Station und habe keine Zeit die Patientin im ganzen Haus zu suchen. Ist das einfach so erlaubt? Unter welchen Voraussetzungen dürfen freiheitsentziehende Maßnahmen in der Klinik vorgenommen werden und durch wen müssen diese veranlasst werden?