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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo allerseits, ich habe eine Frage bezüglich der mündlichen Prüfung
    ich bin dafür angemeldet habe das schriftliche auch sehr gut bestanden, allerdings zwingen mich nun familiäre Probleme kurzfristig wieder in die Heimat und ich kann definitiv nicht an meiner mündlichen Prüfung Teilnehmen, also hab ich mich in meinen Unterlagen erkundigt das man sich am Tag der Prüfung beim zuständigen LPA melden soll und unter Angabe von Gründen darlegen soll weshalb man nicht kommt. Meine Frage ist ob jmd von euch damit schonmal Erfahrung gemacht hat, kann/sollte man schon wenn man eher Bescheid weiß dem LPA dann schon bescheidgeben oder wirklich erst am Prüfungstag oder geht man einfach nicht zur Prüfung, hat dann einen Fehlversuch, den ich ja so oder so dann hätte und machts beim nächsten mal dann einfach nochmal? enstehen einem Nachteile wenn man sich nicht meldet und wird das überhaupt akzeptiert die Aussage und in wiefern muss man das ggf. belegen? Hab da Null Ahnung auf dem Gebiet..
    wäre lieb wenn mir jmd was dazu sagen könntet



  2. #2
    Platin Mitglied
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    Hey, also bei uns war es so, dass man sich beim Prüfungsamt der Uni abmelden musste. Des ging aber nur ca. 2 oder 3 Wochen vor der mündlichen. Da wir vorher noch Klausuren hatten.

    Ich persönlich an deiner Stelle würde mich erstmal an Prüfungsamt und dann auch gleich ans LPA wenden. Denn wenn du rechtzeitig reagierst kann es nicht passieren, dass du im schlimmsten Fall ein Fehlversuch riskierst.



  3. #3
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    du musst bevorzugt ein ärtzliches Attest an LPA aber nicht mehr als eine Woche nach dem Prüfungstag zuschicken.



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