Kann ich nach dem Studium sofort als Arzt arbeiten?
Nach erfolgreichem Abschluss eines Humanmedizinstudiums muss jeder Absolvent die Approbation bei der zuständigen Behörde des Landes beantragen, in der er sein Studium abgeschlossen hat. Da Sie einen britischen Abschluss haben werden, ist für Sie das General Medical Council (GMC) zuständig. Sie erhalten von dort die sogenannte Provisional Registration, mit der Sie in Großbritannien als Arzt tätig werden können.
Wollen Sie in Deutschland als Arzt tätig werden, beantragen Sie beim Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem Sie die Arbeit aufnehmen wollen, mit der Provisional Registration eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes nach § 10, Absatz 5 der Bundesärzteordnung. Damit können Sie in Deutschland unter Aufsicht eines anderen Arztes tätig werden und Ihre Facharztweiterbildung beginnen.
Um eine volle Approbation in Deutschland zu erhalten, sollten Sie dies jedoch in jedem Fall in einem britischen Foundation Programme (siehe auch hier) tun. Kassel wird ein Foundation Programme aufbauen, um einen nahtlosen Übergang in die ärztliche Tätigkeit in Deutschland zu ermöglichen.
Nach einem Jahr innerhalb des Foundation Programmes beantragen Sie beim General Medical Council die full registration. Diese berechtigt Sie zur Ausstellung der Vollapproation durch das deutsche Landesprüfungsamt nach der EU-Richtlinie 2005/36.