teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 8
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    19.07.2009
    Ort
    Graue Stadt ohne Meer
    Semester:
    PJ
    Beiträge
    976
    Guten Morgen liebe Forengemeinde,

    nachdem ich jetzt sowohl bei Google als auch hier gesucht habe, habe ich jetzt diesem Thread eröffnet. Ich habe folgende Frage und suche Erfahrungen dazu:

    Das Nachrückverfahren findest ja erst am 09.04.13 bzw. am 15.04.13 statt. Da das ja schon eigentlich "mitten" im Semster ist, möchte man ja gleich an die Uni gehen damit man auch nichts verpasst ;) Jetzt habe ich allerdings noch einen bestehenden Ausbildungsvertrag. Ist ein Erhalt eines Studienplatzes ein sonstiger wiochtiger Grund für eine fristlose Kündigung? Oder auch Grund für einen Aufhebungsvertrag? Ich mach mir nämlich gerade Sorgen, dass ich evtl. eine Studienplatz bekomme, aber dann meine Ausbilder mich nicht gehen lassen!

    Schonmal Danke für euere Hilfe!



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    29.01.2013
    Ort
    Gießen
    Semester:
    1.
    Beiträge
    37
    KLingt jetzt vll ein bisschen doof, aber wenn du einfach nichtmehr erscheinst, dann kündigen die ja dir oder?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    19.07.2009
    Ort
    Graue Stadt ohne Meer
    Semester:
    PJ
    Beiträge
    976
    Puh, das stimmt eigentlich auch. Und da sie wissen, dass ich ja dann machen würde, könnten sie gleich die fristlose Kündigung unterschreiben ;)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    01.08.2009
    Semester:
    6. WBJ
    Beiträge
    1.014
    Wichtig: Lies dir deinen Ausbildungsvertrag erstmal durch, in manchen sind Klauseln mit Strafforderungen enthalten über mehrere tausend Euro, wenn man den Dienst unentschuldigt versäumt - vielleicht gibt es so etwas auch in deinem Vertrag und dann wäre das wohl keine Option, sofern du nicht so viel Geld auf der Seite hast, dass du dafür ausgeben könntest. Eine im Forum im Thread "Sommersemester 2013 - Was muss ich jetzt tun" (oder so in der Art, Seite 2 oder 3 hier im Unterforum momentan) hatte dasselbe Problem wie du und hatte eine solche Klausel über 2300 Euro, allerdings nicht im Ausbildungs- sondern Übernahmevertrag. Solche Klauseln kann es jedoch in jedem Vertrag geben - von dem her ist es sicherlich besser, die Angelegenheit dann mit dem Arbeitgeber per Kündigung zu klären ob fristlos hier gerechtfertigt ist, kann ich dir nicht beantworten, das sehen auch viele Arbeitgeber aus anderen Gesichtspunkten...

    Hab mal ein wenig gegooglet... ich persönlich sehe danach keinen Grund für eine fristlose Kündigung wegen eines Studienplatzes... aber vielleicht gibt es ja noch andere Quellen oder gar jemanden der das hier schonmal gemacht hat?
    Für dich trifft eher die ordentliche Kündigung bei Berufswechsel zu oder halt ein Aufhebungs-/Auflösungsvertrag wenn dein Arbeitgeber mit deinem Weggang einverstanden ist...
    Geändert von Saphira. (02.04.2013 um 10:50 Uhr)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    26.02.2013
    Beiträge
    24
    closed account
    Geändert von ck0 (25.11.2018 um 14:50 Uhr)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook