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Guten Morgen liebe Forengemeinde,
nachdem ich jetzt sowohl bei Google als auch hier gesucht habe, habe ich jetzt diesem Thread eröffnet. Ich habe folgende Frage und suche Erfahrungen dazu:
Das Nachrückverfahren findest ja erst am 09.04.13 bzw. am 15.04.13 statt. Da das ja schon eigentlich "mitten" im Semster ist, möchte man ja gleich an die Uni gehen damit man auch nichts verpasst ;) Jetzt habe ich allerdings noch einen bestehenden Ausbildungsvertrag. Ist ein Erhalt eines Studienplatzes ein sonstiger wiochtiger Grund für eine fristlose Kündigung? Oder auch Grund für einen Aufhebungsvertrag? Ich mach mir nämlich gerade Sorgen, dass ich evtl. eine Studienplatz bekomme, aber dann meine Ausbilder mich nicht gehen lassen!
Schonmal Danke für euere Hilfe!
MEDIsteps -
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KLingt jetzt vll ein bisschen doof, aber wenn du einfach nichtmehr erscheinst, dann kündigen die ja dir oder?
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Puh, das stimmt eigentlich auch. Und da sie wissen, dass ich ja dann machen würde, könnten sie gleich die fristlose Kündigung unterschreiben ;)
MEDIsteps -
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Wichtig: Lies dir deinen Ausbildungsvertrag erstmal durch, in manchen sind Klauseln mit Strafforderungen enthalten über mehrere tausend Euro, wenn man den Dienst unentschuldigt versäumt - vielleicht gibt es so etwas auch in deinem Vertrag und dann wäre das wohl keine Option, sofern du nicht so viel Geld auf der Seite hast, dass du dafür ausgeben könntest. Eine im Forum im Thread "Sommersemester 2013 - Was muss ich jetzt tun" (oder so in der Art, Seite 2 oder 3 hier im Unterforum momentan) hatte dasselbe Problem wie du und hatte eine solche Klausel über 2300 Euro, allerdings nicht im Ausbildungs- sondern Übernahmevertrag. Solche Klauseln kann es jedoch in jedem Vertrag geben - von dem her ist es sicherlich besser, die Angelegenheit dann mit dem Arbeitgeber per Kündigung zu klären ob fristlos hier gerechtfertigt ist, kann ich dir nicht beantworten, das sehen auch viele Arbeitgeber aus anderen Gesichtspunkten...
Hab mal ein wenig gegooglet... ich persönlich sehe danach keinen Grund für eine fristlose Kündigung wegen eines Studienplatzes... aber vielleicht gibt es ja noch andere Quellen oder gar jemanden der das hier schonmal gemacht hat?
Für dich trifft eher die ordentliche Kündigung bei Berufswechsel zu oder halt ein Aufhebungs-/Auflösungsvertrag wenn dein Arbeitgeber mit deinem Weggang einverstanden ist...
Geändert von Saphira. (02.04.2013 um 10:50 Uhr)
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Geändert von ck0 (25.11.2018 um 14:50 Uhr)
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