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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #81
    Von hier an blind Avatar von Logo
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    Gerade notarielle Pat.-Verfügungen habe ich oft als undifferenziertes Blabla erlebt... Da wird auch einfach gerne mit diffuser Angst als Katalysator abkassiert. Notar ist auch ein bestimmter Typ Jurist - zumindest in meinem Bekanntenkreis...
    Da stehen dann Angehörige mit einem schön 4x gestempelten Papier im "bezifferten Wert von 100.000 Euro", damit das Honorar auch passt, am Bett und wissen trotzdem nicht was Omi Hilde nun noch wollen würde und was nicht, weil es eben auch nur ein Vordruck war und erfolglos versucht wurde einen Menschen mit individuellen Wert-/Lebensmaßstäben in eine Schablone zu pressen - aber gut, dass schon mal jemand Geld verdient hat.
    Da telefonier ich lieber mit dem Hausarzt, spreche mit der Familie, mache mir ein eigenes Bild und befrage in schwierigen Konstellationen via "Ethik-Konsil" unseren Haus-Theologen. Und am Ende wird dann gemeinschaftlich entschieden und entsprechend dokumentiert.
    Ich persönlich glaube, dass so ein multiplanares Vorgehen (gut dokumentiert) am Ende mehr Rechtssicherheit bietet, als jeder Schrieb - egal wieviele Stempel von egal wem (von mir aus auch der Papst )! So war bisher auch das Feedback "unseres" Amtsrichters (der auch sehr präsent auf der ITS ist)...
    Pure Vernunft darf niemals siegen!



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  2. #82
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Das stimmt. Allerdings ist eine schriftliche Willensäußerung des Patienten eine entscheidende Ebene von Deinen Multiplanaren
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  3. #83
    Von hier an blind Avatar von Logo
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    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Das stimmt. Allerdings ist eine schriftliche Willensäußerung des Patienten eine entscheidende Ebene von Deinen Multiplanaren
    Definitiv! Aber sie muss IMO nicht notariell sondern individuell sein - das macht sie "wertig"
    Pure Vernunft darf niemals siegen!



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  4. #84
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    11.01.2006
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    *Thread wieder mal ausgrab*

    Aus aktuellem Anlaß (Fall in unserer Klinik, der nicht so optimal läuft), bin ich nun endlich mal dabei eine Patientenverfügung für mich zu erstellen. Patientenverfügung als erstes deshalb, weil ich trotz längerer Überlegungen wirklich niemanden in meinem Umfeld als Vorsorgebevollmächtigten/Betreuer einsetzen kann - ich müsste tatsächlich Kollegen oder Ex-Kollegen bitten, ob sie das für mich übernehmen würden und das ist mir irgendwie zu unsicher. Und aus meiner Familie haben wirklich alle nur eine rudimentäre Ahnung von Medizin. Heißt nicht, dass ich niemanden benennen will, sondern nur, dass ich meine Vorstellungen möglichst genau darlegen möchte, als Orientierungshilfe.

    Von daher würde ich zumindest ein paar Sachen gerne schriftlich fixieren. Größtenteils habe ich daher dreamchasers Formulierungen aus Posting #8 übernommen und angepasst, aber schon beim Thema "Beatmung" hätte ich es gerne noch etwas genauer...

    Zitat Zitat von Elite RDH Beitrag anzeigen
    Ok, jemand wünscht keine künstliche Beatmung...
    Der Patient entwickelt ein Delir und geht pulmonal in die Knie...
    Wie siehts mit NIV aus?
    Was versteht der mediznische Laie unter künstlicher Beatmung?
    Will er keine Langzeitbeatmung in Verbindung mit einer Tracheotomie oder will er nichtmal NIV?
    Langzeitbeatmung als Pflegefall im Heim via Tracheotomie schließe ich jetzt erstmal aus, sollte ein Weaning innerhalb kurzer Zeit absehbar möglich sein, würde ich noch zustimmen, sofern ärztlicherseits die Möglichkeit in Erwägung gezogen wird, daß ich mich noch einigermaßen selbst versorgen kann... ja, schwierig abzuschätzen, aber vielleicht könnte man das trotzdem so formulieren? Fällt jemandem da noch eine gute Abgrenzung ein?

    Wo ich aber bei NIV ne Grenze ziehen sollte, ist mir irgendwie unklar. Hat da jemand Ideen? Oder es einfach offenlassen und sagen "NIV ist okay"?
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  5. #85
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Ich denke, dass es wichtig ist, dass man auch Punkte als allgemeine Wertvorstellungen/Lebensvorstellungen formuliert. Das erleichtert dem Arzt ja die Entscheidung, ob die konkrete Situation das ist, was der Patient gemeint hat.
    Also wenn du z.B. nicht willst, als Vollpflegefall auf Hilfe angewiesen zu sein, dann kannst du das auch so reinschreiben. Man kann das auch durchaus sogar begründen (Mir war immer Autonomie wichtig und ich habe keine Familie in der Nähe, deswegen....) Oder auch "mir ist aus religiösen Gründen wichtig..."
    Oder auch "wenn aus medizinischer Sicht noch eine Verbesserung zu erwarten ist..."
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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