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  1. #106
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    So, ich kame mal wieder das Thema aus. Es sind schon wieder fast 4 Jahre ins Land gegangen, seit ich hier das letzte Mal was geschrieben habe, aber eine fertige Patientenverfügung ist noch immer nicht daraus entstanden... weder für meine Eltern noch für mich!

    Da wir jetzt aber ein paar Dinge beim Notar geregelt haben und auch das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bei dem letzten Termin angesprochen wurde, wird das jetzt hoffentlich zeitnah passieren. Ich weiß, dass eine Patientenverfügung auch ohne notarielle Beglaubigung gültig ist, aber da es sich um das Thema einer möglichen beginnenden Demenz dreht, wollen wir da alle auf der sicheren Seite sein.

    Mein Gedanke war, meine eigene bereits vorgefertigte Verfügung an meine Eltern anzupassen. Dabei bleibe ich immer wieder an dem Satz "Diese Patientenverfügung gilt für den Fall, dass [....]- ich mich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde" hängen.

    Da dieser in sehr vielen Verfügungen recht weit oben steht, habe ich schon oft erlebt, dass er von meinen ehemaligen Oberärzten quasi *einkassiert* wurde mit der Behauptung, gerade diese Situation bei diesem oder jenem Patienten passe nicht auf den Satz und deswegen würde die Verfügung nicht greifen und wir müssten noch alles tun!
    Weil man den Sterbeprozess ja noch abwenden könnte durch..... zB. eine Lungentransplantation bei schwerstem Covid-Verlauf eines Mitte 70jährigen Patienten. (Bitte nicht lachen, das habe ich Ende 2020 wirklich so erlebt!!)

    Welche besseren Sätze gibt es da? Irgendwelche Ergänzungen? Oder sollte man den Satz einfach ganz weglassen?
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  2. #107
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    Bei mir steht da "Im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder einer äußeren Einwirkung, die es mir unmöglich macht einen eigenen Willen zu äußern oder diesen verständlich zu äußern, bestimme ich,...".
    Kann man ja passend unformulieren.
    "Dum spiro, spero"
    Cicero



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  3. #108
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von Choranaptyxis Beitrag anzeigen
    Bei mir steht da "Im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder einer äußeren Einwirkung, die es mir unmöglich macht einen eigenen Willen zu äußern oder diesen verständlich zu äußern, bestimme ich,...".
    Kann man ja passend unformulieren.
    Hmmm, dieser Satz steht auch am Anfang meiner Verfügung, allerdings ohne den Grund der nicht mehr möglichen Willensäußerung. Im Verlauf hat die Vorlage das allerdings weiter spezifiziert.

    Ich hatte tatsächlich aus einer Vorlage diese Aufzählung übernommen:

    Diese Patientenverfügung gilt für den Fall, dass
    - ich mich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde
    - ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist
    - infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeiten, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten nicht mehr möglich sein wird, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist.
    Dies gilt für eine direkte Gehirnschädigung, z.B. durch einen Unfall, einen Schlaganfall/Blutung oder durch eine Entzündung ebenso wie für eine indirekte Gehirnschädigung, z.B. nach Reanimation, Schock oder Lungenversagen/Multiorganversagen.
    Wahrscheinlich macht man mit dieser Auflistung mehr kaputt, als dass es hilft.
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  4. #109
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    Zitat Zitat von Moorhühnchen Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich macht man mit dieser Auflistung mehr kaputt, als dass es hilft.
    Hatte es, glaube ich, schon mal verlinkt. Habe meine damals auf der hier darlegten Vorlage aufgebaut.
    Hatte auch über en Aufzählung anfangs noch nachgedacht, aber dann wie du vermutet, dass es dann vlt doch gerde deswegen nicht Anwendung findet. Mich nicht mehr äußern können sollte hoffentlich reichen, zusammen mit "Im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder einer äußeren Einwirkung,".
    Zu der Vorlage habe ich z.B. noch einen Satz drinnen, dass eine bestimmte Person, der ich zu 100% vertraue, jederzeit abweichend von der Vorlage entscheidend darf (also z.B. über die X Tage weitermachen, oder auch schon an Tag 1 alles beenden).
    Ob sich am Ende jemand dran hält, weiß man nicht, aber es gibt mir ein gutes Gefühl.
    Ansonsten vlt noch hier nachlesen.
    Geändert von Choranaptyxis (21.04.2022 um 18:14 Uhr)
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  5. #110
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    Diese aus einer Vorlage übernommene Aufzählung/Auflistung ist IMHO wirklich sehr gefährlich. Erstens ist nicht klar, ob alle drei Gliederungspunkte erfüllt sein müssen, oder nur einer davon. Zweitens decken die genannten drei Gliederungspunkte IMHO nicht alle wichtigen Szenarien ab. Drittens impliziert "meine Fähigkeiten, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten", dass alle drei Fähigkeiten nicht mehr möglich sein dürfen, was IMHO eine viel zu starke Einschränkung ist, erstens, da "nicht mehr möglich" alle starken Reduktionen aushebelt, zweitens, da irgendeine Form von Kontaktaufnahme ja oft auch noch in Situationen möglich ist, in denen man gerne hätte, dass die Patientenverfügung greift.

    Den einleitenden Satz von Choranaptyxis finde ich hingegen sehr gut formuliert.

    Auch die Idee, jemanden zu benennen, der ggfs. anders entscheiden kann, finde ich grundsätzlich gut, sie birgt aber IMHO auch viele formale und inhaltliche Risiken.



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