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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
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    @Brutus:
    mein Beileid, es gibt schon mal so Tage wo man am liebsten würde. Unglaublicher Vorwurf auch seitens des erlauchten Kollegen...
    Alle ziehen eigentlich an einem Strang und dann schiesst einer der hohen Herren quer und im hierarchischem Krankenhausgefüge geht der Patienten- u. Angehörigenwille unter...
    Habt ihr es denn dann gemeinsam abbiegen können?



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  2. #32
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Solche Allüren kenn ich eher von den Heeresleitungen der Onkologie und Nephrologie. Unglaublich, aber die können wirklich noch die Grenze zwischen Vita minima und Exitus verschieben!
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  3. #33
    Registrierter Benutzer
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    Naja, also zum einen gibts leider schon Chefs, die Maximaltherapie jenseits ethischer Grenzen betreiben (kenn ein paar Assis, die sich schon geweigert haben, Sheldons zu legen, weil sie es einfach nicht menschlich fanden, einen fast Hundertjährigen mit Z.n. ewiger Rea und jetzt Minimalkreislauf und Nierenversagen noch durch die komplette Mühle zu drehen, aber der Chef hat es erzwungen). Das gibts leider heute noch und läuft dann auch häufig unabhängig von Patientenverfügungen.

    Ich könnt so nicht arbeiten und in der Klinik, in der ich arbeite, läuft das vernünftig. Aber größtenteils bringen uns die Patientenverfügungen wenig Aufschluss. Schwierig sind ja wie angesprochen nicht die Fälle mit klar infauster Prognose. Schwierig ist der mulitmorbide, aber gefühlt fitte und voll im Leben stehende 75jährige COPDler, der jetzt keine Luft kriegt. Mit dem (wenns geht) oder mit den Angehörigen muss man dann halt im Einzelfall klären, ob er intubiert werden möchte und das hohe Risiko des protrahierten Weanings mit Tracheotomie in Kauf nimmt (das kann ja durchaus nach längerer Reha wieder alles gut werden, ist aber halt anstrengend und ohne jede Erfolgsgarantie) oder ob er sagt, er probierts mit NIV und wenns nicht geht, möchte er Morphin. Sowas hab ich in den seltensten Fällen in einer Patientenverfügung gelesen.

    Ich hab mich aber auch schon mal mit einer septischen uralten Dame mit Z.n. Rea im Vorjahr und damals monatelangem Intensiverlauf, aber sehr schönem Rehaergebnis ohne Defizite unterhalten, die mir versichert hat, sie weiß, dass es grad wieder kippelig ist, aber sie weiß auch, auf was sie sich einlässt, sie liebt ihr Leben und ihre Kinder und sie will, dass wir alles machen, was wir können und für sinnvoll erachten (dass man das altersabhändig adaptiert und hier jetzt eher keine ECMO angeschlossen hätte, find ich selbsterklärend, aber Intubation ja/nein war da aufgrund des Gesprächs mit ihr nachher ganz klar JA). Leider ist sie letztlich trotzdem gestorben, aber sie hatte einen enormen Lebenswillen und hat mich echt beeindruckt.

    Glaub, solche Einzelfälle kann man nicht in allen Details schriftlich fixieren und manchmal gibts auch kein richtig oder falsch. Insofern: Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht und mal ehrlich mit den Angehörigen sprechen, was man sich selbst so vorstellt und was nicht. Lebensqualität wird sehr unterschiedlich definiert.
    Für die Leute, die ganz klar äußern, sie wollen auf keinen Fall irgendwelche Kabel, auch nicht als Akuttherapie (ab nem gewissen Alter find ich das auch total nachvollziehbar) ist eine echte Patientenverfügung - in der das dann so drinsteht jenseits der "sicher infaust"-Sätze - aber Gold Wert!!

    Besprecht ihr eigentlich Grenzfälle mit der Ethikkommission oder so? Wir eigentlich nicht, sondern klären das halt mit OA und Angehörigen, aber würd mich mal interessieren, ob ihr schon mal so richtig ne Zusatz-Beratung in Anspruch genommen habt.



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  4. #34
    Diamanten Mitglied
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    Wenn man mit dem Patienten noch klar reden kann, dann erübrigt sich doch die Patientenverfügung sowieso, weil man den Willen ja ergründen kann. Die Pat.verfügung soll ja nicht die normale Aufklärung/das Pat.gespräch ersetzen, wenn dies noch möglich ist. Mündliche Äusserungen sind im konkreten Fall "gültiger" als die Pat.verfügung, auch wenn sie im Widerspruch zur Verfügung stehen.
    Der Wille sollte natürlich auch akzeptiert werden wenn ein alter, multimorbider Mensch jede Maximaltherapie möchte (so die med. Indikation gegeben ist), ebenso wie wenn explizit keine Maximaltherapie erwünscht wäre obwohl es eine begründete med. Indikation/Prognose gibt.
    Natürlich kann man nicht jeden denkbaren Fall mit einer Verfügung abdecken (das ist aber grundsätzlich weder möglich, noch Sinn einer Verfügung), die Verfügung ist nur ein Indiz für den Patientenwillen, Gedanken über den konkreten Einzelfall müssen sich der Arzt und die Angehörigen/Betreuer schon machen.



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  5. #35
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Gestern musste ich wieder mal an diesen Thread denken. Ich hatte ja damals schon eine Patientenverfügung für meine Großeltern erstellt (auf eigenen Wunsch natürlich). Mittlerweile haben alle die Verfügung und Vorsorgevollmacht unterschrieben. Letzte Woche waren sie beim Hausarzt und der hat sich tatsächlich nochmal die ganze Patientenverfügung durchgelesen und mit ihnen besprochen - er hatte keine Einwände und fand sie sehr vernünftigt. Ich bin wirklich positiv überrascht, dass die Patientenverfügung nicht einfach nur in der Patientenakte abgeheftet wurde.



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