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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Oberpropofolist
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    OA
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    1.509
    Oh, da wäre ich durchaus dran interessiert. Ich versuche schon seit Ewigkeiten eine PV für mich zu erstellen. So einfach ist das aber gar nicht. Im KH höre ich öfter sinngemäß:"Ja der Herr XY hat zwar eine Patientenverfügung, die aber diesem speziellen Fall nicht greift."
    Alle Eventualitäten kann man aber auch schlecht einbringen.
    I use multi-million dollar satellites to find tupperware in the woods - what´s your hobby ?



  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Schwarzwald
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    1.794
    Auf der Seite der Bundesärztekammer gibt es Links zu Musterformularen und weitere Informationen.
    http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.60.1769



  3. #8
    Herzschamane
    Registriert seit
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    Ort
    Deichschafland
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    6.WBJ Wunderheilung
    Beiträge
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    So, hier mal mein Text...freue mich auf Diskussion und weitere Vorschläge (ach ja: das Ganze wurde geprägt durch meine Intensivzeit und natürlich darf jeder die Dinge für sich selbst anders sehen und niederschreiben).

    PATIENTENVERFÜGUNG

    Ich, xxx, geboren am xx in xxx, bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, folgende Vorgehensweise.

    Situationen, für die die Verfügung gelten soll

    Dies gilt für den Fall, dass ich
    - mich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde
    - mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist
    - infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeiten, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten nicht mehr möglich sein wird, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für eine direkte Gehirnschädigung, z.B. durch einen Unfall, einen Schlaganfall oder durch eine Entzündung ebenso wie für eine indirekte Gehirnschädigung, z.B. nach Reanimation, Schock oder Lungenversagen/Multiorganversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist. Nach Abwägung mit den behandelnden Ärzten kann überlegt werden, ob durch eine Rehabilitation eine deutliche Verbesserung des Zustandes möglich ist und hiernach erneut entschieden werden.
    - Infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.B. Demenz) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen.

    Festlegung zum Umgang bestimmter ärztlicher Massnahmen

    In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich, dass intensivmedizinische Massnahmen unterlassen werden und palliative Massnahmen zur Linderung von Schmerzen, Atemnot und Hunger und Durst durchgeführt werden. Bei der Gabe von Schmerzmedikation bzw. Opiaten zur Linderung von Atemnot nehme ich die atemdepressive Wirkung selbiger in Kauf, auch wenn das meine Lebenszeit ungewollt verkürzen kann.
    Im Rahmen einer Akuterkrankung sollte eine künstliche Ernährung durchgeführt werden. Sollte jedoch ein irreversibler Zustand einer Schädigung wie oben beschrieben, vorliegen, so sollte die Ernährung über Sonden jeglicher Art beendet werden, auch wenn hierdurch mein Tod in Kauf genommen wird. Spätestens nach einer Rehabilitationsmassnahme sollte diese Massnahme bei fehlender Besserung meines Zustandes durchgeführt werden.
    Reanimationsmassnahmen lehne ich nicht grundsätzlich ab, jedoch sollten diese bei einem unbeobachtenen Kreislaufstillstand zeitnah beendet werden. Sollte es im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes zu einem (erneuten) Kreislaufstillstand kommen, so sollten Reanimationsmassnahmen unterlassen werden.
    Eine künstliche Beatmung sollte nur zur Überbrückung einer vorübergehenden respiratorischen Insuffizienz erfolgen. Sollte sich zeigen, dass eine komplette Entwöhnung von der Beatmung nicht möglich ist (auch nicht nach Weaning in einer Fachklinik), so sollte die Beatmung unter Gabe einer sedierenden Medikation beendet werden. Sollte eine Grunderkrankung vorliegen, welche eine respiratorische Insuffizienz nicht nur vorübergehend bedingt, so sollte die Beatmung schnellstmöglich beendet werden (z.B. Extubation) und auf eine Reintubation verzichtet werden.
    Eine Dialysebehandlung sollte nur dann begonnen werden, wenn hierdurch die Möglichkeit einer Verbesserung meines Zustandes besteht. Sollte ich entweder aus o.g. Gründen nicht in der Lage sein, über die Fortsetzung einer Dialysebehandlung zu entscheiden oder sollte sich kein Zustand trotz der Dialysebehandlung nicht rasch bessern, so sollte diese umgehend beendet werden.

    Organspende

    Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Massnahmen durchgeführt erden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor. Auch wenn sich ein Hirntod erst in den nächsten Tagen abzeichnen sollte, so stimme ich notwendigen organerhaltenden Massnahmen zu, damit eine Organspende nach Einsetzen des Hirntodes möglich ist.

    Aussagen zur Verbindlichkeit, Auslegung, Durchsetzung und zum Widerruf

    Ich erwarte, dass der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen und pflegerischen Massnahmen von den behandelnden Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt wird. Meine Bevollmächtigte soll dafür Sorge tragen, dass mein Wille durchgesetzt wird.
    In Situationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmasslicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur massgeblich sein. Die letzte Entscheidung über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche Massnahmen liegt bei meiner Bevollmächtigten.

    Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen

    Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen:
    Xxxxx

    Schlussbemerkungen

    Mir ist die Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs einer Patientenverfügung bekannt. Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner darin getroffenen Entscheidungen bewusst und habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung und im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte ohne äußeren Druck erstellt.
    Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich sie widerrufe.




    Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen, bestätige ich diese nachstehend in vollem Umfange.



    _________________________________



  4. #9
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest
    Deine Patientenverfügung ist sehr differenziert.

    Das Problem bei Patientenverfügungen ist leider in der Praxis, dass sie oftmals nicht sorgfältig gelesen werden und manchmal schlicht übersehen werden.
    Darüberhinaus kennt man im Vorfeld in der ärztlichen Entscheidung meist nur 3 große Kategorien:
    - Intubation ja/nein
    - Nierenersatzverfahren ja/nein
    - Reanimation ja/nein

    Insgesamt ein wirklich schwieriges Thema!



  5. #10
    Administrator Avatar von Brutus
    Registriert seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    10.148
    Zitat Zitat von Elite RDH Beitrag anzeigen
    Insgesamt ein wirklich schwieriges Thema!
    Zumal man selbst ja durch die (meist negativen) Erfahrungen auf der ITS mit dem Thema konfrontiert wird. Ich habe damals selbst überlegt, wie man am Besten eine PV schreibt. Wir haben das auch lange mit dem OA diskutiert. Und es kommt eben auch auf die Situation an. Natürlich will man selbst nicht so dahinsiechen wie einige der Langzeitbeatmeten auf der Station. Andererseits sind eben die Vordrucke der PV nicht wirklich so differenziert, dass sie den individuellen Patientenwillen erfassen / wiedergeben können. Und selbst eine PV zu schreiben fand ich nicht wirklich einfach. Bei einer Fortbildung zum Thema berichtete der Dozent, dass er selbst über einen Zeitraum von über einem Monat an seiner PV gebastelt hat, bis sie seinem Anspruch genügte. Vor allem bei jungen Patienten, die ja erstmal keine lebensbedrohenden Krankheiten haben, ist das Thema ja sehr schwierig.
    Insofern: Respekt für die o.g. PV!
    I'm a very stable genius!



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