Zitat Zitat von panikowski Beitrag anzeigen
Bist du sicher das es bei 190,2 auf 191 aufgerundet wird...und wocher Info stammt.
§ 14 Abs. 6 ÄAppO

"Der schriftliche Teil des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit von zwei Jahren beim Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und sechs Jahren beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erstmals an der Prüfung teilgenommen haben."

Im Beispiel ist 190/317 < 60 %, deswegen muss 190,2 auf 191 aufgerundet werden, um der Anforderung "mindestens 60 Prozent" zu genügen.