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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    05.08.2012
    Ort
    Jena (muss!!!)
    Semester:
    zum WS 12
    Beiträge
    66
    Hallo,

    wollt grad mal meinen Antrag starten und bin auf folgendes Problem gestoßen. Bei "geleistete Dienste" steht ja auch Zeiten der Kindererziehung.
    Zählt das jetzt für alle Kinder? Wie weise ich das nach?
    Denn in der Information steht nämlich Pflege und pflegebedürftige Person...

    Klärt mich mal jemand auf



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    26.09.2012
    Ort
    hoffentlich Hamburg
    Beiträge
    46
    schreib denne am besten von hochschulstart, die könne dir das am besten beantworte, hatte das selbe problem



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  3. #3
    Platin Mitglied Avatar von Nynaeve
    Mitglied seit
    03.07.2011
    Ort
    Münster
    Semester:
    3.
    Beiträge
    520
    Ich habe diesen Dienst angerechnet bekommen, allerdings musste ich dazu nachweisen, dass ich mein eigenes Kind 3 Jahre lang alleine betreut habe (es reicht da aber aus, formlos zu bestaetigen, dass der Partner/Vater des Kindes Vollzeit gearbeitet hat und man selber daher das Kind tagsueber min. 8 Stunden alleine versorgt hat).
    Failure is not an option



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  4. #4
    Procrastination Queen
    Mitglied seit
    13.05.2012
    Ort
    weit nördlich
    Beiträge
    188
    Ich habe das bei meiner letzten Bewerbung mit beglaubigten Kopien der Geburtsurkunden und der Steuerbescheide (=kein Einkommen in der Elternzeit) nachgewiesen, zusammen mit einer schriftlichen Erklärung dazu. Ist problemlos anerkannt worden.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    05.08.2012
    Ort
    Jena (muss!!!)
    Semester:
    zum WS 12
    Beiträge
    66
    Super - das mit dem Nachweisen war meine größte Sorge. Werd nochmal anrufen, ob ich das auch beglaubigen lassen muss.
    Danke euch.



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