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  1. #1
    mild 'n' wooly Avatar von sheep
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    hinter'm deich
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    fertig.
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    724
    Hallo

    Hätte 'ne kurze Frage zu Anton, bin mir nicht ganz sicher bezüglich der Info zur Meldebescheinigung.

    Ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern (eigene Wohnung, anderes Bundesland) und möchte gern an der Hochschule studieren, welche meinem derzeitigen Wohnort am nächsten ist.

    Gelistet sind jedoch nur folgende Optionen:

    * Hauptwohnung mit der eigenen Familie (Ehegatten, eigenen Kindern, eingetragenem Lebenspartner)
    und nächstgelegene Hochschule gewünscht.
    * Hauptwohnung bei meinen Eltern bzw. einem Elternteil und nächstgelegene Hochschule gewünscht.
    * Nachdem ich die ergänzenden Informationen gelesen habe, verzichte ich auf die Vorlage einer Meldebescheinigung.

    Da ich weder mit Familie, noch mit meinen Eltern zusammenwohne, treffen 1/2 wohl nicht zu.

    Auf er zugehörigen Infoseite steht jedoch:

    "Die Meldebescheinigung brauchen Sie in jedem Fall nur dann einzureichen, wenn
    (...)
    Sie die nächstgelegene Hochschule als Studienortswunsch im Zulassungsantrag angeben.
    Welche Hochschule in Ihrem Fall als nächstgelegen gilt, erfahren Sie hier."

    quelle: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe416

    Und nun? Muss ich irgendwas ankreuzen? Denn einreichen muss ich de Meldebscheinigung ja auf jeden Fall, wenn ich wohnortnah studieren möchte!?

    Würde mich über 'ne Antwort echt freuen!

    Lieben Gruß,

    sheep ;)
    "um ein tadelloses mitglied einer schafherde sein zu koennen, muss man vor allem ein schaf sein."

    - albert einstein -



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Dein Wunsch alleine wohnortnah zu studieren reicht nicht, du musst schon zwingende Gründe dafür haben. Dadurch ergibt sich dann ein Sozialkriterium.

    Das wäre entweder:

    - Sozialkriterium zwei: zusammen mit der eigenen Familie gemeldet und Wunsch nach nächstgelegenen Studienort

    - Sozialkriterium drei: Personen mit besonders zwingender Bindung an den Hauptwunschort:
    "Ein "Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches" muss zusammen mit dem Zulassungsantrag gestellt werden.
    Er kann nur anerkannt werden, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber nachweist, dass aus den oben genannten Gründen, die in ihrer Person vorliegen müssen, eine zwingende Bindung an den im Zulassungsantrag an erster Stelle genannten Studienort besteht.
    Die Gründe müssen so schwerwiegend sein, dass eine Zulassung an einem anderen Studienort mit erheblichen Nachteilen verbunden wäre. Die Nachteile müssen schwerer wiegen als die Nachteile, die normalerweise damit verbunden sind, wenn eine Bewerberin bzw. ein Bewerber wegen des Studiums nicht mehr bei den Eltern wohnen kann.

    - Sozialkriterium vier: gemeldet bei Eltern / Pflegeeltern und Wunsch nach wohnortnahem Studienort.

    Wenn das nicht zutrifft hast du automatisch Sozialkriterium fünf und kannst dir die Meldebescheinigung auch sparen.

    Nachzulesen hier: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=3472

    hier: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe800

    hier: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe801

    und hier: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe350_3



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