Man muss doch für die Prüfung gar nicht mehr eingeschrieben sein. Zumindest bei uns ist es so, dass man sich nicht mehr zurückmelden musste für das Semester, in dem man Hammerexamen macht.
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Hallo,
ich habe das Hammerexamen mündlich bereis bestanden an meiner Universität, das schriftliche nun wohl zum 2ten Mal wieder einmal sehr knapp nicht. Ich werde nun im Sommer den Medilearn-Kurs besuchen und mir auch bzgl. meiner Unsicherheit hinsichtlich MC-Fragen helfen lassen.
Mich würde allerdings interessieren, da ich meine Whg. bereits gekündigt habe, ob es möglich ist meine schriftliche Prüfung (3. Versuch)an einer anderen Universität abzulegen obwohl ich den mündlichen Teil bereits an meiner 'Heimatuniversität' erfolgreich bestanden habe.
Ich frage deshalb, weil es mir vllt. in einer neuen 'Umgebung' leichter fallen würde...
Hat jmd. diesbzgl. zufällig Informationen?
Danke!
Man muss doch für die Prüfung gar nicht mehr eingeschrieben sein. Zumindest bei uns ist es so, dass man sich nicht mehr zurückmelden musste für das Semester, in dem man Hammerexamen macht.
Interessant wäre zu wissen, wie du bisher abgeschnitten hast. War es knapp?
§ 9 ÄAppO
Die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 vorgesehenen Prüfungen werden vor der zuständigen Stelle des Landes abgelegt, in dem der Prüfling im Zeitpunkt der Meldung zur Prüfung Medizin studiert oder zuletzt Medizin studiert hat. Bei Prüfungsbewerbern, bei denen Zeiten eines verwandten Studiums oder eines im Ausland betriebenen Medizinstudiums oder verwandten Studiums und gegebenenfalls die im Rahmen eines solchen Studiums abgelegten Prüfungen nach § 12 angerechnet werden können, gilt, sofern eine Zuständigkeit nach Satz 1 nicht gegeben ist, § 12 Abs. 4 Satz 2 bis 4 entsprechend. Wiederholungsprüfungen werden vor der zuständigen Stelle des Landes abgelegt, bei der die Prüfung nicht bestanden worden ist. Ausnahmen können zugelassen werden. Die Entscheidung trifft die zuständige Stelle des Landes, bei der nunmehr die Zulassung beantragt wird, im Benehmen mit der nach Satz 1, 2 oder 3 zuvor zuständigen Stelle.
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