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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Liebe Forumsgemeinde,

    hoffentlich ist es in Ordnung, als Forenneuling gleich einen Thread zu starten.
    Und zwar stellt sich nach längerer Krankheitsphase und angestrebtem Studienfachwechsel bei mir die Frage, ob eine Möglichkeit besteht, sich Krankheitssemester als Wartesemester anrechnen zu lassen bzw. generell Semester in denen keine Prüfung versucht oder gar abgelegt wurden. Dabei geht es nicht um ein oder zwei Semester sondern ein Vielfaches davon.
    Von daher wäre es bitter, wenn Semester an der Fernuni Hagen bzw. Urlaubssemester im Präsenzstudium angerechnet würden, so wie es zu sein scheint. Ich würde auch keine Kosten und Mühen scheuen, um näher zu dokumentieren, dass dem auch tatsächlich so ist/war.

    Gibt es da bereits Erfahrungswerte oder andere Leidensgenossen hier? Müsste dazu gar eine Klage angestrebt werden oder ist dies gänzlich aussichtslos?

    Tut mir leid, gleich mit der Tür ins Haus zu fallen.
    Viele Grüße
    Markus



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    25.05.2011
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    Hallo und Willkommen im Forum ,

    bei so speziellen Fällen ist es immer ratsam diese Frage per E-mail oder Telefon an Hochschulstart zu stellen.

    Generell ist die Regelung der Wartesemester aber eigentlich relativ klar und eindeutig:

    "hochschulstart.de berechnet die Wartezeit nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichen sind, abzüglich eventueller Parkstudienzeiten. Als Parkstudienzeiten zählen die Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Als eingeschrieben gelten auch die Semester, zu denen Sie nur eingeschrieben waren, aber an den Lehrveranstaltungen nicht teilgenommen haben oder z. B. beurlaubt waren."

    Auch Urlaubssemester und Semester in denen man keine Prüfung gemacht hat, zählen somit bezüglich der Wartezeitberechnung als Semester, in denen man an einer Hochschule eingeschrieben ist und fallen somit bei der Berechnung der Wartezeit heraus.

    Mfg



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  3. #3
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Zitat Zitat von MatheMarkus Beitrag anzeigen
    [...] Von daher wäre es bitter, wenn Semester an der Fernuni Hagen bzw. Urlaubssemester im Präsenzstudium angerechnet würden, so wie es zu sein scheint. Ich würde auch keine Kosten und Mühen scheuen, um näher zu dokumentieren, dass dem auch tatsächlich so ist/war. [...]
    Fernstudiensemester an der Uni Hagen werden übrigens nur angerechnet, wenn es Vollzeitstudien waren. Teilzeitstudiensemester sind aber nicht "wartezeitschädlich".



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Danke, das ist mir bereits bewusst. Warum auch immer da unterschieden wird, reine Willkür (besteht ja kaum ein Unterschied zwischen den beiden Formen). Genauso wie Auslandssemester ja auch als Wartezeit zählen.
    Mal sehen, welche Konsequenzen sich aus der Geschichte ergeben (anderer Studiengang, Auslandsstudium...).

    Vielen Dank für die Postings.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    05.05.2013
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    Es waren leider keine Teilzeitstudiensemester. Warum auch immer da unterschieden wird (wie bei Auslandstudiensemester reine Willkür). Mal sehen welche Konsequenzen sich aus der Geschichte ergeben (anderer Studiengang, Auslandsstudium)...

    Trotzdem vielen Dank für die Postings.



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