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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von medimädchen
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    Hey Ihr Lieben...


    ...ich habe ein Problem: ich bin jetzt im letzten Jahr der Facharztausbildung Gynäkologie - nun hat mir mein Chefarzt mitgeteilt, dass er das Haus verlassen wird...sprich: er hat gekündigt. Meine Weiterbildungszeit wäre zum 30. November 2013 um gewesen und Chefe geht zum 31. Oktober. Gibt es für solche Fälle irgendwelche Zwischenlösungen von der Ärztekammer (Niedersachsen)?! Bin grad ziemlich am Boden deswegen, weil ich die FA-Prüfung schon fest eingeplant hatte, aber nu weiß ich gar nicht, ob das überhaupt noch geht!

    Habt Ihr Erfahrungen damit - ist die Ärztekammer da überhaupt kulant oder kann man das gleich vergessen?!
    Die Kunst der Medizin besteht darin, den Kranken solange bei Stimmung zu halten, bis die Natur die Krankheit geheilt hat.
    Voltaire (1694 - 1778)



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Bei mir hat damals der Chef zwei Monate nach meinem Stellenantritt gewechselt und wir hatten für drei Monate einen Interimschef. War für die Ärztekammer kein Problem. Hatte mir vom Interimschef und vom neuen Chef ein Zeugnis und Einträge ins Logbuch geben lassen. Frag am besten bei der ÄK nach, auf was dort Wert gelegt wird. Meiner Ansicht nach darf man dir keinen Strick daraus drehen, dass der Weiterbildungsbeauftragte kurz vor Ende deiner Weiterbildungszeit wechselt.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von medimädchen
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    Also einfach bei der ÄK anrufen - können die einem dann so einfach ne Antwort geben oder muss man das lang und breit beantragen??? Naja ich denk dann werd ich da nächste Woche anfragen müssen....so ein Ärger aber auch!
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  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Keine Ahnung, wie die bei dir so drauf sind, aber die hiesige Sachbearbeiterin (ihres Zeichens eine von der zickigen Sorte) hat am Ende doch alle nötigen Informationen am Telefon herausgerückt. Trotzdem würde ich in diesem Fall dazu raten, das Ganze schriftlich abzuwickeln. Nur was du schriftlich hast, kannst du irgendwann geltend machen.
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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von medimädchen Beitrag anzeigen
    ...ich habe ein Problem: ich bin jetzt im letzten Jahr der Facharztausbildung Gynäkologie - nun hat mir mein Chefarzt mitgeteilt, dass er das Haus verlassen wird
    Die Weiterbildung ist aber doch nicht immer nur an den Chefarzt gebunden. Vielleicht hat einer der Oberärzte auch ein paar Monate Weiterbildungsermächtigung, so daß Du die Zeit, die die Oberärzte offiziell weiterbilden dürfen, geltend machen kannst?
    Außerdem ist die Weiterbildung ja auch ziemlich an die Infrastruktur des Hauses gebunden. Wenn der Chef die Weiterbildungermächtigung also nicht überwiegend für eins seiner Spezialgebiete hatte, ist es sehr wahrscheinlich, daß der neue Chef die gleiche Weiterbildungszeit bekommt.

    Ich habe mal in einer Abteilung angefangen (Anästhesie), in der der Chefwechsel schon mindestens 2 Jahre her war. Der neue Chef hatte die Weiterbildungsbefugnis beantragt, aber noch nicht offiziell erhalten. Während meiner Zeit in der Abteilung wurde ihm dann die dem Chef-Vorgänger entsprechende Weiterbildungszeit zugesprochen (volle Weiterbildungszeit für Anästhesie) und alle Weiterbildungsassistenten haben aufgeatmet
    Allerdings ist mir bei einem Anruf bei der Ärztekammer vor Stellenantritt gesagt worden, daß es sehr wahrscheinlich ist, daß dem neuen Chef auch wieder die volle Weiterbildungsermächtigung zugeteilt wird. Ok....es war ein gewisses Risiko, dort anzufangen. Ist aber gut gegangen.



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