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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von medimädchen
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    Aber es müssen immer 6 Monate sein, die man an einem KH zur Anerkennung bringt, oder!....oder kann ich z. B. wenn mir noch ein Monat oder z. b. 3 fehlen, die an einem "Schwesterkrankenhaus" machen...doch nicht, oder!? Der Weiterbildungsblock muss doch immer 6 Monate sein!
    Die Kunst der Medizin besteht darin, den Kranken solange bei Stimmung zu halten, bis die Natur die Krankheit geheilt hat.
    Voltaire (1694 - 1778)



  2. #7
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Je nach WBO für dein Fachgebiet, ja... aber wie gesagt, bei mir waren es zwei Monate alter Chef, drei Monate Interim und dann neuer Chef. War kein Problem. DU kannst ja nichts dafür, dass der Chef und damit der Weiterbildungsbeauftragte wechselt. Trotzdem solltest du das schriftlich klären...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #8
    Banned
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    Es stimmt einfach nicht, dass anerkennbare Weiterbildungsabschnitte 6 Monate lang sein müssen. Meistens wird es monatsweise berechnet. Einfach in der Landesärztekammer anrufen und fragen. Übrigens sind die Sachbearbeiter meist nur mäßig kompetent; im Zwiefelsfall also darum bitten, mit dem Arzt, der die Weiterbildungsabteilung führt, zu sprechen.



  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Zählen für die FA Ausbildung nur volle Kalendermonate? Ich mein wenn ich Mitte eines Monats Anfange zu arbeiten bei eimier Stelle und auch wieder Mitte eines Monats aufhöre, zählen dann nur die vollen Monate dazwischen?



  5. #10
    the day after
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    Nein, es zählt dann bis Mitte des Monats . Selbst ausprobiert.



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