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  1. #1
    Guest

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    2. Tag, B, 73C

    Also, entweder ist Lösung C falsch oder die Aufgabe sehr schlecht gestellt ( wie so oft!)
    Ich zitiere mal den Huber "Psychiatrie" (Schattauer), S.52:

    "Für die Annahme einer körperlich begründbaren Psychose...lassen sich 4 Kriterien anführen:
    1. Es müssen belangvolle pathologische somatische Befunde in
    2. evidentem zeitlichen Zusammenhang mit der Manifestation der Psychose,
    3. eine gewisse Parallelität der Verläufe von Körperkrankheit und Psychose und
    4. die psychopatholgischen Leitsyndrome der körperlich begründbaren Psychosen nachweisbar sein."

    Außer Punkt 4 ist doch in der Aufgabe gar nichts erfüllt!!
    Bleibt noch der EEG-Befund.
    Der Huber sagt auf S. 67:"...überwiegen bei den chronischen...Psychosen meist mehr diffuse ( seltener umschriebene) strukturelle Erkrankungen und Schäden des Gehrins.
    Einen "temporoparietalen Herdbefund" finde ich da irgendwie schlecht gewählt - und müßten da nicht noch andere neurologische Herdsymptome zu erwarten sein??

    Fazit: die Aufgabe ist mal wieder völlig aus der IMPP-Luft gegriffen!!!



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  2. #2
    Über-Mod und Trollator Avatar von airmaria
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    Hier wollte das IMPP doch nur feststellen, ob man organisch von endogen unterscheiden kann!
    Nachweisbare Veänderungen in der apparativen Diagnostik: organisch
    Völlig aus der Luft gegriffen? Wohl eher geschenkter Punkt, trotz Landau-Kleffner (Was'n das? - Achtung, kommt bestimmt im nächsten STEX!).
    Mary



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