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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo!
    Habe einen 1,5 jährigen Sohn. Seit dem Examen habe ich noch nicht gearbeitet. Ich bin zurzeit fast 35....Jetzt habe ich gerade die Zusage für meine erste (eine halbe!) Stelle bekommen und bin eigentlich total froh . Wir hätten allerdings auch sehr gerne noch ein 2. Kind und das soll am liebsten nicht unbedingt 4 oder 5 jahre jünger sein als das erste...manchmal dauert es ja auch länger bis es klappt mit so nem Baby...Ich weiß noch nicht wie lange meine Probezeit sein wird, aber ich denke mal 6 oder 12 Monate?!
    Findet ihr es "dreist" sich eine Stelle zu suchen und dann nach ein paar (so nach 2 oder 3 Monaten) schon ein Baby zu planen?? Meint ihr ich werde dann gekündigt, wenn ich in Elternzeit bin? ich hätte dann bis zur Geburt ja nur ein jahr berufserfahrung gesammelt...ist ein jahr schon besser als keins??? ich habe nämlich irgendwie angst den anschluß zu verlieren,wenn ich nicht länger arbeite und dann wieder 1,5 oder 2 jahre zu hause bin und dass ich dann keine Stelle mehr finden würde und meine 'karriere' ruiniert hätte?!



  2. #2
    Los! Tanz deinen Namen! Avatar von Leelaacoo
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    Wo bin ich? Hier? Wo ist das? Und wieviele?
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    Während der Probezeit kann dir ja nicht gekündigt werden...also das wäre zumindest nicht das Problem. Ob du jetzt 6 Monate arbeitest und dann nach der Probezeit schwanger wirst oder schon nach 3 Monaten, das macht den Kohl ja nicht fett...wesentlich mehr Erfahrung hat man dann ja auch nicht und Dienste fallen ja auch recht bald weg (welches Fach solls denn werden?), zumal ja 50%-Stelle...
    Ich persönlich würde mich wahrscheinlich eher nach meinen privaten Vorstellungen richten. Wenn du schon fast 35 bist, ein zweites Kind möchstes und das nah am Ersten, dann ists halt so. Danach wieder richtig einzusteigen ist ja auch möglich und dann wäre die Familienplanung zumindest weitgehend abgeschlossen. Begeisterungsstürme wirst du weder bei einer SS in der Probezeit noch im ersten oder auch im siebten Jahr ernten...aber das ist ja eigentlich egal, es geht ja um dein Leben und da muss man schauen, was für einen wichtiger ist.
    Manche Studienanfänger sind so alt wie du und wenn es finanziell drin ist...musst du entscheiden. Und wer weiß, vielleicht klappts ja auch erst nach nem Jahr...und selbst wenn dich der AG in der Elternzeit kündigt (darf der das? Bei einem WB-Vertrag doch nicht so einfach, oder?), na und, dann suchst du dir eben eine andere Stelle. Die einzige Sache, die einen Vorteil für dich brächste, ist, dass du bei längerer Wartezeit mit der SS die 12 Monate fürs Elterngeld sammeln könntest, das hängt natürlich alles von eurer finanziellen "Ausstattung" ab

    LG Lee



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
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    Schwangere genießen durch das Mutterschutzgesetz einen Sonderkündigungsschutz. Eine Kündigung während der Probezeit ist nicht zulässig. Der Sonderkündigungsschutz gilt nach der Entbindung noch 4 Monate. Beantragt man Elternzeit, gilt auch hier Kündigungsschutz. Für gewöhnlich nimmt man Elternzeit direkt im Anschluss an das Ende der Mutterschutzfrist acht Wochen nach Entbindung. Dann gilt der Kündigungsschutz durchgehend. Befristete Verträge, die innerhalb dieser Frist auslaufen, fallen nicht darunter und müssen daher nicht verlängert werden. Wie es speziell mit FA-Weiterbildungen ist, weiß ich nicht.
    Beraube niemanden seiner Hoffnung.
    Vielleicht ist es das Einzige, was derjenige besitzt.
    (Rumi)



  4. #4
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    war tief im Westö-hö-hön
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    Fertig!!!
    Beiträge
    11.832
    Ich würde an Deiner Stelle versuchen, eine Stelle mit Vertrag über die volle Weiterbildung zu bekommen und dann loslegen.

    Alles Gute!

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    06.11.2009
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    Mülheim an der Schnur
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    Zitat Zitat von Nurbanu Beitrag anzeigen
    Befristete Verträge, die innerhalb dieser Frist auslaufen, fallen nicht darunter und müssen daher nicht verlängert werden. Wie es speziell mit FA-Weiterbildungen ist, weiß ich nicht.
    allerdings müssen befristete Verträge um die Zeit des Mutterschutzes verlängert werden, soweit ich weiß.



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