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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
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    Zitat Zitat von medizininteressiert Beitrag anzeigen
    Psychologie, Wirtschaftsinformatik, Jura - simpel?
    Nunja wenn wir mal zur Fernuni Hagen schauen...dort gibt es kein klassisches Psychologiestudium, es fehlt die klinische Psychologie und damit das was die meisten sich unter Psychologie vorstellen und mit dem Jura Abschluss kann man "nicht mal" rechtsanwalt werden....also schon ein Studium mit starken Einschränkungen....



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  2. #17
    Registrierter Benutzer
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    661
    --und mit dem Jura Abschluss kann man "nicht mal" rechtsanwalt werden--

    gilt für jeden, ob nun Vollzeitstudent oder Fernstudent, wenn er nach dem 1. Staatsexamen aufhört.



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  3. #18
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
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    Zitat Zitat von medizininteressiert Beitrag anzeigen
    --und mit dem Jura Abschluss kann man "nicht mal" rechtsanwalt werden--

    gilt für jeden, ob nun Vollzeitstudent oder Fernstudent, wenn er nach dem 1. Staatsexamen aufhört.
    Hagen bietet kein Staatsexamen-Studium Jura an. Nur Rechtswissenschaften. Mit dem Hagener Studium bleibt einem also der Weg zum Volljuristen verwehrt. Das ist ungefähr so wie Bachelor Biomedizin vs. Staatsexamen Medizin.



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  4. #19
    Banned
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    So einige Schilderungen hauen hier nicht hin.


    1.) Manche Rechtsschutzversicherungen decken auch Studienplatzklagen ab.
    Das gilt insbesondere für Altverträge von Rechtschutzvers., die Verwaltungsrecht beinhalten.

    Vor einigen Jahren wurden diese Leistungen allerdings ersatzlos aus den meisten Tarifen von Neuabschlüssen gestrichen, weil es die Versicherungen zu teuer kam.

    2.) Eine Studienplatzklage dauert keine 1 bis 2 Semester, sondern einige Wochen.
    Warum?
    Weil es sich um Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht handelt.

    Hier liegt auch genau die Crux: Eilverfahren (sog. einstweilige Verfahren) produzieren vorläufige Entscheidungen.

    Gegen diese kann Widerspruch eingelegt werden.

    Macht die Uni das erfolgreich, kommt es mit dem Tag des Wirksamwerden des Widerspruches zur Aufhebung des Urteils und damit automatisch zur Exmatrikulation.


    Zwar kann der Kläger dann dagegen wiederum Rechtsbehelf einlegen, jedoch bringt ihm das in dem Moment nicht den Studienplatz wieder - da das entsprechende Rechtsbehelfsverfahren in aller Regel kein Eilverfahren ist.
    Das wiederum kann dann 1 bis 2 Semester dauern.


    Früher haben die Unis keine Rechtsmittel eingelegt.
    Heute versuchen sie nach Möglichkeit jede gerichtliche Entscheidung aufzuheben, um ein Exempel zu statuieren.

    3.) An der Fernuni Hagen studiert man nicht "Jura", sondern Wirtschaftsjura.
    Hat nichts mit dem Studiengang Rechtswissenschaften zu tun, sondern ist ein Hybridstudiengang, den man auch überall anders studieren kann (vor allem an der FH). Rechtsanwalt konnte man damit ohnehin nie werden, egal wo man es studiert (hat).



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  5. #20
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
    Mitglied seit
    16.08.2010
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    Die einzige Einschräbkung die einen nach einem Psychologie-Studium an der FU Hagen erwartet ist, dass man nicht in der Klinischen Psychologie tätig werden und kein Psychotherapeut werden kann. Man ist aber trotzdem nach dem Master "Psychologe" und kann uneingeschränkt als solcher arbeiten (zB als Arbeits- und Organisationspsychologe).
    Oben genannte Vorurteile gegenüber Fernstudiengängen sind also ziemlich naive und uninformierte Vorurteile.
    "Hodor!" - Hodor



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