teaser bild
Ergebnis 1 bis 5 von 5
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    21.06.2013
    Beiträge
    2

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo nachdem der FA für Innere Medizin ja wieder existiert meine Frage.

    Kann man sich zukünftig ohne weiteres als Hausarzt niederlassen, wenn man zukünfitg den FA für Innere Medizin erlangt?

    Zum einen gibt es ja den Beschluss des 115. Deutsche Ärztetag, dass als Voraussetzung für die hausärztliche Tätigkeit eine 24-monatige Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung erforderlich ist (http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.8678.10300.10475.10605.10620)


    Zum anderen gibt es immer wieder (inoffizielle?) Aussagen, dass man sich auch als Internist als Hausarzt niederlassen kann
    siehe z.B. http://www.bdi.de/fileadmin/PDF/BDI_Weiterbildungsflyer_Web.pdf

    Was ist euer Kentnissstand? Wo kann ich verbindliche Aussagen erhalten ohne die Gefahr, dass ich nach Abschluss meiner Facharztausbildung zum Internisten noch 2 Jahre beim Hausarzt arbeiten muss, um meine eigene Praxis aufzumachen.

    Danke für eure Informationen.

    Bastian



  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    21.06.2013
    Beiträge
    2
    Ich möchte noch hinzufügen, dass laut Wikipeida die Beschlüsse des Dt. Ärztetages keine Verbindlichkeit hätten

    "Da das Gesundheitswesen Ländersache ist, können aber weder die BÄK noch ihre parlamentarische Versammlung bundesweit verbindliche Beschlüsse fassen. Die Vorgaben des Deutschen Ärztetags sind immer Musterregelungen, die von den Ärztekammern umgesetzt und von den Ländern in Gesetzesform gegossen werden müssen. (Artikel nach Dresden 2010 im Deutschen Ärzteblatt) "
    http://www.arztwiki.de/wiki/Deutscher_%C3%84rztetag



  3. #3
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Registriert seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.952
    Zitat Zitat von bastian1981 Beitrag anzeigen
    Wo kann ich verbindliche Aussagen erhalten ohne die Gefahr, dass ich nach Abschluss meiner Facharztausbildung zum Internisten noch 2 Jahre beim Hausarzt arbeiten muss, um meine eigene Praxis aufzumachen.
    Am ehesten bei Deiner Landesärztekammer.
    Das Thema wird hier diskutiert: http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=82931
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    05.02.2013
    Beiträge
    117
    Dafür ist die jeweilige KV zuständig. Den Niederlassungsberater anrufen. Aktuell in BW möglich. In Bayern müsste man den Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin machen. Mit dem alten Internisten , alte WBO, ebenfalls möglich. KV anrufen und ein wenig flexibel sein. Als Hausarzt ist man fast überall willkommen.



  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    04.02.2004
    Ort
    53 m üNN
    Semester:
    Jenseits der Facharztprüfung
    Beiträge
    27

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    ...Ich habe in Niedersachsen 2011 meinen Facharzt für Innere Medizin (ohne Schwerpunkt nach 5 Jahren Innere im Krankenhaus) gemacht und mich 2012 als hausärztlicher Internist in einer Gemeinschaftspraxis niedergelassen...



MEDI-LEARN bei Facebook