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ich noch mal ...
Ich habe den betrieblichen Ersthelfer vor knapp zwei Jahren gemacht.
Auf der Homepage des für mich zuständigen LPA steht: "Die Ausbildung in Erster Hilfe darf zum Zeitpunkt der Meldung zur Ärztlichen Vorprüfung nicht älter als vier Jahre sein."
Heißt das: Es kommt gerade so hin, wenn im Herbst das Studium beginnen sollte?
Wahrscheinlich ist es besser die Auffrischung im Sommer noch mitzunehmen ...
Zählen dann die vier Jahre wieder von vorne?
Gruß
wilhelmina