Zumindest in Magdeburg scheint dies zu stimmen, denn in § 4 (7) der Auswahlsatzung steht folgendes:
"Bewerberinnen/Bewerber, die trotz Einladung nicht am HAM-Nat teilgenommen haben, werden nachrangig nach den Testteilnehmern entsprechend der Punktzahl ihrer Durchschnittsnote gereiht. Bei Ranggleichheit findet § 18 Absatz 2 Vergabeverordnung Stiftung Anwendung."
Siehe http://www.bekanntmachungen.ovgu.de/...zin-p-2324.pdf
Man bekäme also einfach "ganz normal" keinen Platz, somit ginge es weiter mit OP2.
Bei der Charité scheint es ähnlich zu sein:
"§ 13
Folgen der Nichtwahrnehmung des Termins
Tritt eine eingeladene Person nicht pünktlich zum Testtermin an, erlischt rückwirkend ihre Teilnahmeberechtigung für diesen Termin. In diesem Fall werden nur die Punkte für die Durchschnittsnote berücksichtigt."
Siehe http://www.charite.de/charite/presse...chash=05ee7909
Aber bei einer so kritischen Frage würde ich mich DEFINITIV bei der SfH UND bei der Charité erkundigen bevor ich mich darauf verlasse. Sonst führt ein kleiner Fehler vielleicht zu einem sehr großen Nachteil.