Weils so geil ist hier nochmal:
"Sie haben zum Wintersemester 2013/14 für den Studiengang Medizin eine Zulassung an der Universität Gießen erhalten.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine unverbindliche Vorabauskunft handelt."
Und jetzt alle zusammen:
Gilt das nur für Warter oder auch für Abibesten leute?
Für beide. (Und auch für die Zweitstudienbewerber.) Die SfH weist niemanden auf diese Möglichkeit hin da dort sicher gerade ohnehin die Hölle los ist, und rechtskräftig ist halt erst der Bescheid (theoretisch wäre es also möglich dass in der Zwischenzeit noch ein Fehler entdeckt wird) aber in der Vergangenheit hat es stets funktioniert schon vorher eine unverbindliche Vorabauskunft zu erhalten - so auch dieses Mal.