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Zitat von
Relaxometrie
Woher hast Du die 5 Jahre?
Bei beiden Versorgungswerken, in die ich bisher eingezahlt habe, steht in der Satzung:
"Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente hat das Mitglied nach Zahlung von mindestens einem Monatsbeitrag.".
Wie hoch (oder eher: wie gering) die Berufsunfähigkeitsrentenzahlung nach der Einzahlung von nur einem Monatsbeitrag ist, weiß ich allerdings nicht.
Aber von einer 5-Jahres-Frist habe ich nichts gefunden.
Hm, stimmt ich finde die Regel bei erneuter Recherche irgendwie jetzt auch nicht mehr. Ich hatte mich vor Aufnahme meiner ersten Tätigkeit damit auseinander gesetzt und dachte, dass ich damals diese Regel gefunden hätte. Ich konnte es aber jetzt auch nicht mehr finden. Keine Ahnung, ob es so eine Regelung früher gab oder mir meine Erinnerung einen Streich gespielt hat. ;)
So hat man sogar ab sofort dann eine BU Absicherung. Bei Auseinandersetzung mit der Materie komme ich schon wieder ins Überlegen, ob ich meine private BU nicht kündigen sollte und das Geld nicht lieber freiwillig mehr ins Versorgungswerk einzahle
"Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."
(Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)