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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Doofe Frage muss man bei dem Immatrikulationsantrag auch den "Kopf" ausfüllen, wo "Name/ Vorname" "hochschulstart.de registrier-nr." "Studiengang" steht



  2. #7
    mild 'n' wooly Avatar von sheep
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    Yep, solltest du
    "um ein tadelloses mitglied einer schafherde sein zu koennen, muss man vor allem ein schaf sein."

    - albert einstein -



  3. #8
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    aber wenn man über den hamnat reingekommen ist, kann man sich erst ab dem 3.9. (wenn der hochschulstart-bescheid da ist) immatrikulieren, oder??????!!?!?!?!



  4. #9
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    Ja, man kann sich erst ab den 3.9 immatrikulieren Ich frag nur schonmal vorsichtshalber nach

    Zitat Zitat von sheep Beitrag anzeigen
    Yep, solltest du
    Ok also nicht nur die dick umrandeten Kasten, sondern auch Studiengang etc.
    Dann noch ein paar Fragen:
    Was heißt MK, B, MB, EXM. (B= Bachlor? MB= Master? EXM = Staatsexamen?)
    Zählt der 16. September von Hochschulstart nur als Eingang der Unterlagen? Und wenn dort was falsch ist (z.B. beim Immatrikulationsantrag), kann man es dann noch im Nachhinein korrigieren?



  5. #10
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    Von dem Block lasse ich die Finger. Trage nur ganz oben die HSS-Id und Name ein



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