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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    Zitat Zitat von dmtec Beitrag anzeigen
    Und die Nachtzuschläge darfst Du nicht vergessen ;)

    Also ich bin im ersten Jahr mit 5 Diensten (24h) auf knapp 4000-4500 Netto gekommen. Das war dann meistens 1 Sa, 1Fr oder So, 4x unter der Woche. Das sollte so bei den meisten rauskommen. Aber die Dienstsysteme sind natürlich verschieden. Ich würde das mit den Anschaffungen auch erstmal mit dem Grundgehalt machen.
    Ja, die Nachtzuschläge sind richtig eingetragen worden, nur die Samstag- sowie Sonntagszuschläge nicht. Ich habe im November 5 Dienste gehabt, 3 davon Wochenenddienste. So wie die Dienste bei uns vergütet werden, komme ich ja höchstens auf 3200 netto und das kann ja wohl nicht richtig sein.

    P.S. wie/wo kann man die Beiträge editieren?



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  2. #22
    Feddich ;)
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    Zitat Zitat von harmink Beitrag anzeigen
    - Dienstvergütung nach Stufe 3(Ä1) 4538,84/(42h*4)= 27,01€ Brutto/h.
    Schön wärs

    1.) Individuelles Stundenentgelt = Grundgehalt/(42*4,348). Im Falle von TDL ist das Grundgehalt Ä1 Stufe 1 4407,32€ -> macht 24,13€ individuelles Stundenentgelt
    2) 15,6h Bereitschaftsdienst werden in Bereitschaftsstufe 2 (die Stufe sollte in deinem Arbeitsvertrag festgelegt sein) zu 95% als Arbeitszeit gewertet werden. Das heißt, es wird dir 14,82 mal das individuelle Stundenentgelt gezahlt

    Jetzt gibt es aber noch verschiedene Möglichkeiten, wie man mit deinem Fehlen am nächsten Tag umgeht. Bei uns wird das Fehlen sofort mit den Bereitschaftsdienststunden verrechnet, in deinem Beispiel also 14,82-8,4=6,42h, die noch als Arbeitszeit vergütet werden.

    Die Zuschläge hast du meine ich korrekt berechnet.



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  3. #23
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    Zitat Zitat von Vale7 Beitrag anzeigen
    danke erstmal für die Antwort. Ich arbeite in einer Uniklinik
    Stopp, dann gilt TVÄ-UK und nicht -VKA. Da gelten andere Zuschläge. Insbesondere gibt es für BD weder Samstag noch Sonntagszuschlag siehe Paragraf 9 (4) hier: http://www.tdl-online.de/aerzte/tv-aerzte.html



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  4. #24
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Stopp, dann gilt TVÄ-UK und nicht -VKA. Da gelten andere Zuschläge. Insbesondere gibt es für BD weder Samstag noch Sonntagszuschlag siehe Paragraf 9 (4) hier: http://www.tdl-online.de/aerzte/tv-aerzte.html
    Danke für die Information! Dann finde ich die Vergütung der Dienste aber zum . Für die Feiertage einschließlich 24. Dez./31. Dez. wird also auch nur 25% Zuschlag gewährt?!



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  5. #25
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    Du bekommst für Nachts einen Zuschlag von 20%. Feiertagszuschlag gibt es bisher nicht



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