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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #161
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Doppelt zahlen wirst du nicht müssen.
    Du musst irgendwie glaubhaft machen, dass es eine ärztliche Tätigkeit ist. Dann bekommst du die Befreiung und das Versorgungswerk ist zuständig. Ist es keine ärztliche Tätigkeit, dann bekommst du keine Befreiung und damit ist dein Rentenversicherungsträger nicht das Versorgungswerk, sondern die gesetzliche Rentenversicherung.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #162
    Registrierter Benutzer
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    Wunderland
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    fertig! :)
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    121
    Op-Ende, wenn du deine Pn freischaltest, würde ich dir eine schicken. ;)



  3. #163
    gamo lefuzi nibe
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    Zitat Zitat von OP-Ende Beitrag anzeigen
    Wärme den Thread nochmal auf: Wie sieht es aktuell mit der Befreiung von der Rentenversicherung aus, wenn ich als Arzt für ein Pharmaunternehmen arbeite?
    Also in meinem Schriebs vom Versorgungswerk steht, dass eine Tätigkeit in der Pharmaindustrie (Forschung, Außendienst) auch als ärztliche Tätigkeit gewertet wird. Wie wurde es denn bei dir entschieden?



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