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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #56
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ja, das ist richtig toll. Zum Glück hab ich den Job im Flüchtlingsheim und nächstes Jahr kann ich aufstocken.
    Aber ist es nicht toll- gebe ich alle meine Auftraggeber an, hab ich keine Auftraggeber mehr. Geb ich sie nicht an, begehe ich Sozialbetrug.

    Ups und Ärztekammer muss ich ja auch wieder wechseln.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #57
    Administrator Avatar von Brutus
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    Wacken, lass Dich nicht von denen verarschen! Zur Not mach es über die Kammer.
    Guckst Du hier: https://www.aerzteblatt.de/archiv/16...-Aerztekammern
    Die MÜSSEN Dich auf Antrag befreien. Tun sie es nicht, klagen. Das Problem mit der DRV liegt halt darin, dass sie sich selbst ihre Regeln schreiben. Die werden zwar regelmäßig von Sozialgerichten gekippt, das ändert aber leider nix an deren Praxis, trotzdem mal anderslautende Bescheide rauszuhauen und auf Einsprüche regelmäßig auf Stur schalten...
    I'm a very stable genius!



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  3. #58
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Selbst wenn ich die Befreiung bekomme (ups bekomme ich ja inzwischen so oder so, weil die DRV der Meinung war, mich in ein entsprechendes Arbeitsverhältnis zu zwingen), müssen meine Arbeitgeber die Sozialbeiträge nachzahlen.
    Das bietet für mich einen Wettbewerbsnachteil, der mich zu der Entscheidung zwingt, nicht mehr als Notarzt tätig zu sein oder Sozialbetrug zu begehen.
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  4. #59
    Administrator Avatar von Brutus
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    Du kannst Dich doch für die bestimmte Tätigkeit von der DRV zugunsten der ÄV befreien lassen.
    Wenn Du Dich für JEDEN Auftrag befreien lässt, kann es der DRV ja völlig egal sein, wie ihr den Auftrag bastelt. Selbst wenn Du in deren Augen scheinselbstständig bist, liegt es ja an Dir, wie Du das mit der ÄV regelst.
    Und wie in o.g. Link beschrieben ist, MUSS die DRV Dich für ärztliche Tätigkeiten von der GRV zugunsten der ÄV befreien. Dazu solltest Du evtl. wirklich mal mit der ÄV / ÄK Rücksprache halten...
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  5. #60
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das größte Problem sind die Sozialbeiträge. Dadurch dass die Auftraggeber für mich zahlen müssen und für meine Mitbewerber nicht, bekomme ich keine Schichten mehr.
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