Haben sie im Grunde genommen auch. Nur, dass das Problem ja erst bei einer Betriebsprüfung offensichtlich wird.
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Aber was machen die anderen denn anders wie du? Das Problem müssten doch alle haben
Haben sie im Grunde genommen auch. Nur, dass das Problem ja erst bei einer Betriebsprüfung offensichtlich wird.
I'm a very stable genius!
Haben sie theoretisch. Nur einige haben eine Befreiung aus einem alten Job und den neuen einfach nicht angegeben.
Richtig übel wird es vor allem für den AG im Rahmen der Betriebsprüfung.
Dann hat sich aber auch das Problem des Wettbewerbsnachteils erledigt. Dafür wird dann der ein oder andere Betreiber, sein NEF loswerden wollen.
Und so lange das Clearingverfahren nicht abgeschlossen ist (zur Zeit läuft das Widerspruchsverfahren, was wahrscheinlich eh wieder nur vergeudete Lebenszeit ist), gibt es eh keine Befreiung.
Was mache ich eigentlich, wenn ich meine fest eingeplanten Dezemberdienste nicht machen darf? Lasst mich raten- ich kann die nicht auf Schadensersatz verklagen (also können schon, kommt aber nichts bei raus)
Geändert von WackenDoc (15.12.2015 um 20:10 Uhr)
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
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Vielleicht sollte ich das noch als Nachtrag zum Widerspruch schreiben: "Ich habe in ein neues Auto investiert um zur Arbeit zu kommen, ich habe Rettungsdienstbekleidung gekauft. Außerdem habe ich mit dem Einkommen der bereits vereinbarten Schichten gerechnet. Aufgrund Ihrer Entscheidung sind mir die Hauptauftraggeber abgesprungen. Jetzt erklären SIE mir mal, wieso DAS kein unternehmerisches Risiko ist."
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3