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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #66
    Administrator Avatar von Brutus
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    Passend dazu: http://www.landesrecht-mv.de/jportal...0015059&st=ent
    Ich weiß nicht, ob nicht mal alle Honorardienste für Tage / Wochen abgelehnt werden sollten. Wenn dann die Rettungswachen OHNE NEF da stehen, vielleicht wird dann jemand wach?
    I'm a very stable genius!



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  2. #67
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    16.362
    Achso- mein alter NEF-Standort sucht schon seit Wochen verzweifelt Schamanen für Ende Dezember.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #68
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Puh, keine leichte Lektüre, aber letzten Endes bestätigt diese Entscheidung des Landessozialgerichts leider, dass der betroffene Notarzt eben nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund selbstständiger Tätigkeit befreit war.
    Auch das Thema Unternehmerrisiko wird mit mehreren Punkten zu Ungunsten des Notarztes abgehandelt (Abs. 44 ff.).



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  4. #69
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Was ich nur nicht verstehe: Jeder Arzt ist aber doch aufgrund seiner Tätigkeit als Arzt und Pflichtmitgliedschaft in der Ärzteversorgung von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit... Ja, das muss man natürlich beantragen, aber dennoch...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #70
    Administrator Avatar von Brutus
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    Bochum
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    Facharzt
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    Das ist ja auch das, was ich nicht verstehe. In dem Link oben von der ÄKWL steht ja schön drin, dass die Entscheidung, ob jemand ärztlich tätig ist, nicht von der DRV, sondern von der zuständigen Kammer getroffen wird. Und da die ÄK bei einem Notarzt wohl von ärztlicher Tätigkeit ausgehen wird, sollte einer Befreiung nichts im Wege stehen.
    Wenn die DRV das so will, bitte... Dann gibt es halt von JEDEM Auftrag einen neuen Befreiungsantrag.
    Aber wie schon oben gesagt: wenn mal alle Notärzte ein paar Standorte einfach "bestreiken", dann muss die Politik tätig werden. Da das Land einen Sicherstellungsauftrag hat, muss man dann eben mal schauen, was passiert, wenn rauskommt, warum die NÄ nicht mehr kommen. Interessant ist ja trotzdem, ob es einen Unterschied macht, ob das DRK gegen die DRV klagt, oder ob der Auftrag von einer Kommune / Landkreis / Stadt kommt.
    Naja, es bleibt weiter spannend.
    Brutus, der gerade mal wieder einen Antrag auf Befreiung für die neue Arbeitsstelle ab dem 01.01. ausgefüllt hat...
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