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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #96
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Solange du in Deutschland dein Geld verdienst ist die DRV bzw die Ärztekammer des Arbeitsort zuständig. Steuer kommt auf das Land an. Du musst aber glaube ich erstmal in D zahlen.



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  2. #97
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    https://de.wikipedia.org/wiki/Doppel...erungsabkommen:
    "Für natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben § 1 Abs. 4 EStG, gilt im deutschen Einkommensteuerrecht grundsätzlich das Quellenlandprinzip und das Territorialitätsprinzip."

    Quellenlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, aus dem ihr Einkommen stammt.

    Territorialitätsprinzip: Der Steuerpflichtige wird nur mit dem Einkommen veranlagt, das er auf dem Territorium des betreffenden Staates erwirtschaftet hat.


    Interessanter wird es bei der Frage nach der Sozialversicherungspflicht inkl. DRV-Befreiung.



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  3. #98
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Weiss jemand, wie das ist, wenn man als Deutscher im Ausland wohnt- also dort offiziell seinen Wohnsitz hat und in Deutschland arbeitet?
    Solange Ärzton/Arzt Mitglied in einer deutschen Ärztekammer ist, ist sie/er Zwangsmitglied im Versorgungswerk.

    Wenn er keine deutsche Approbation hat und keine Befreiung von drr DRV beantragt, umgeht man das Antragsverfahren. Damit weist man die DRV zumindest nicht darauf hin, dass sie Dich zwangsweise glücklich machen könnte.

    Macht die DRV dennoch eine Prüfung beim Auftraggeber, so ist das bekannte Problem wieder da. Ddenn die Versicherungspflicht einer Beschäftigung richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.

    http://www.deutsche-rentenversicheru...utschland.html



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  4. #99
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Steuer ist mir relativ wurscht- die hab ich bisher ja eh brav gezahlt. Mit geht nur dieser ganze DRV-Mist auf den Zeiger.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #100
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von PsychoFan Beitrag anzeigen
    Solange Ärzton/Arzt Mitglied in einer deutschen Ärztekammer ist, ist sie/er Zwangsmitglied im Versorgungswerk.
    Wenn du in Deutschland als Arzt arbeitest bist du Zwangsmitglied in der Ärztekammer in dem Ortsbereich wo du arbeitest und damit Zwangsmitglied im Versorgungswerk und damit fällt auch wieder zwingend die Befreiung DRV an. Insofern ist das keine Lösung für Wacken.



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