@Firebird: Dann muss endlich mal eine Regelung für alle her, die klipp und klar aussagt: "Es gibt keine selbständigen Notärzte, es sind alles Angestellte in irgendeiner Form."
@Muriel: Die Befreiung bekommt man wohl immer, wenn man das Arbeitsverhältnis angegeben hat. Bei Angstellten ist es einfach: Die sind eh sozialversicherungspflichtig angestellt und bekommen ihre Befreiung und es ändert sich nicht.
Dann gibt es die offensichtlich selbständigen- z.B. eigene Praxis. Die bekommen auch ihre Befreiung.
Und dann gibt es Honorarverträge- da gibt es die Befreiung erst nach dem Clearingverfahren. Und im Clearingverfahren wird immer entschieden, dass man nicht selbständig ist und damit lassen einen die Auftraggeber fallen.
Beantragt man die Befreiung nicht und es kommt raus, dann zahlt man doppelt Rentenversicherungsbeiträge- für die DRV und für das Versorgungswerk. Man muss den Antrag spätestens nach 3 Monaten einreichen.