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Du musst die SfH anrufen. Ich vermute aber dass du keinen Anspruch auf eine erneute Auswahl haben wirst da du die Zulassung weder während des Dienstes noch am Anfang des Dienstes erhalten hast. (Denn es geht darum wann du die Zulassung erhalten hast - und die hast du dann ja bereits mindestens vier Wochen vor Dienstbeginn erhalten.)
Wieviele Punkte hast du denn in Heidelberg?
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Hallo!
Das ist eine sehr gute Frage, wie viele Punkte ich in Heidelberg habe, das steht ja nicht im Zulassungsbescheid. Bin mit Abi 1,7 & TMS 1,0/98 Prozentrangwert jedoch ein übelster Grenzgänger würd ich sagen.
ABER!
Hab grad endlich wen an die Schippe bei hss.de bekommen. Der hat gesagt, ich muss nur für das Semester, an dem ich beginnen will, wirklich durch eine FSJ/BFD verhindert sein. Heißt, Studienbeginn 01.10.13, ich bin aber mit 01.10.13 durch mein BFD verhindert, falle ich noch in diese Regelung der bevorzugten Zulassung, da ich ja, wie erwähnt, das gesamte Semester verhindert bin. Er meinte außerdem, dass dies beispielsweise auch nichts mit dem Datum, an dem ich den Vertrag für den Dienst unterschrieben habe zu tun hat.
Summa summarum gute Neuigkeiten. Beginne mit 01.10.13 & kann dann über diese bevorzugte Zulassung meinen Studienplatz für eigentlich dieses Jahr, auch für WS14/15 einfordern.
Ich freu mich.
Gruß!
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Prima, dann klappt ja alles! gratuliere
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Weiß zufällig jemand, ob das ganze auch bei nem Auslandsdienst, z.B. über Weltwärts oder einen europäischen Freiwilligendienst, funktionieren würde?
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Ja, siehe http://hochschulstart.de/index.php?id=774 Muss aber anscheinend mindestens sechs Monate lang sein.