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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
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    Ich zähle nicht mehr, aber fast fertig
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    Zitat Zitat von Semmel Beitrag anzeigen
    Hallo, liebes Forum!

    Folgendes Problem: Hab vorgestern, am dritten September, unerwarteter Weise im AdH einen Zulassungsbescheid von der Uni Heidelberg, meiner Wunschuni, bekommen. Nun ist das Problem, dass ich diesen Platz für dieses Jahr aus diversen familiären Gründen auf keinen Fall annehmen kann, mach mir jedoch in die Hosen, dass ich nächstes Jahr, sollte ich mich wieder ganz normal bewerben, nicht mehr angenommen werde. Nun gibts ja diese Möglichkeit der "Bevorzugten Auswahl", sollte ich einen Dienst (FSJ, BFD) machen.

    Und nun kommt der Knackpunkt: Muss ich den Dienst bereits angetreten haben, als ich den Zulassungsbescheid bekommen habe? Oder falle ich auch noch in diese Regelung, sollte ich meinen Dienst erst mit bsplsweise 01.10. antreten?

    Hab mir hierzu die Broschüre von hochschulstart.de durchgelesen - die ist aber, wie ich finde, nur sehr sehr vage formuliert:

    "Wer bei Beginn oder während des Dienstes einen Studienplatz erhält, kann diese Zulassung vorerst nicht verwirklichen."

    Bei "Beginn"...ja - was heißt das? S.o.

    Außerdem: Sollte ich glücklicherweise in diese Regelung fallen, wird mir dann nur ein Studienplatz Humanmedizin allgemein "reserviert", oder genau der idente Platz inclusive Ortswunsch?

    Und ja, hab hochschulstart.de diesbezüglich bereits kontaktiert, hab als Antwort jedoch nur dieses Infoblättchen und den dazu passenden Einzeiler bekommen. Also nicht wirklich informativ.

    Hoffe auf Eure Hilfe!

    MfG
    Einfach, du schreibst dich ein und meldest dich krank. Zack.



  2. #12
    Maximalinvasiv Avatar von Miyu
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    1. WBJ Knochenkommando
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    Zitat Zitat von GrandBranleur Beitrag anzeigen
    Einfach, du schreibst dich ein und meldest dich krank. Zack.
    Und der Krankenschein fuer ein ganzes Jahr kommt woher...?



  3. #13
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    u direkt ueber der regelstudienzeit zu sein waere bei bafoeg auch nicht sooo vorteilhaft...



  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Ja, siehe http://hochschulstart.de/index.php?id=774 Muss aber anscheinend mindestens sechs Monate lang sein.
    Danke davo



  5. #15
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
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    Zitat Zitat von Semmel Beitrag anzeigen
    Heißt, Studienbeginn 01.10.13, ich bin aber mit 01.10.13 durch mein BFD verhindert, falle ich noch in diese Regelung der bevorzugten Zulassung, da ich ja, wie erwähnt, das gesamte Semester verhindert bin. Er meinte außerdem, dass dies beispielsweise auch nichts mit dem Datum, an dem ich den Vertrag für den Dienst unterschrieben habe zu tun hat.
    Ich will deine Freude nicht trüben, aber du solltest eines beachten:
    Das (Verwaltungs)semester in HD beginnt bereits am 1.9., Vorlesungsbeginn dann halt Mitte Oktober wie überall sonst auch.
    Beraube niemanden seiner Hoffnung.
    Vielleicht ist es das Einzige, was derjenige besitzt.
    (Rumi)



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