Einfach, du schreibst dich ein und meldest dich krank. Zack.Hallo, liebes Forum!
Folgendes Problem: Hab vorgestern, am dritten September, unerwarteter Weise im AdH einen Zulassungsbescheid von der Uni Heidelberg, meiner Wunschuni, bekommen. Nun ist das Problem, dass ich diesen Platz für dieses Jahr aus diversen familiären Gründen auf keinen Fall annehmen kann, mach mir jedoch in die Hosen, dass ich nächstes Jahr, sollte ich mich wieder ganz normal bewerben, nicht mehr angenommen werde. Nun gibts ja diese Möglichkeit der "Bevorzugten Auswahl", sollte ich einen Dienst (FSJ, BFD) machen.
Und nun kommt der Knackpunkt: Muss ich den Dienst bereits angetreten haben, als ich den Zulassungsbescheid bekommen habe? Oder falle ich auch noch in diese Regelung, sollte ich meinen Dienst erst mit bsplsweise 01.10. antreten?
Hab mir hierzu die Broschüre von hochschulstart.de durchgelesen - die ist aber, wie ich finde, nur sehr sehr vage formuliert:
"Wer bei Beginn oder während des Dienstes einen Studienplatz erhält, kann diese Zulassung vorerst nicht verwirklichen."
Bei "Beginn"...ja - was heißt das? S.o.
Außerdem: Sollte ich glücklicherweise in diese Regelung fallen, wird mir dann nur ein Studienplatz Humanmedizin allgemein "reserviert", oder genau der idente Platz inclusive Ortswunsch?
Und ja, hab hochschulstart.de diesbezüglich bereits kontaktiert, hab als Antwort jedoch nur dieses Infoblättchen und den dazu passenden Einzeiler bekommen. Also nicht wirklich informativ.
Hoffe auf Eure Hilfe!
MfG