Ich glaube da hast du etwas falsch verstanden. Deine Rechnung würde hochgradig gegen das ARbeitszeitgesetz verstoßen. Nach einem 24h Dienst darf man nicht am folgenden Tag arbeiten. Das heißt in deinem Beispiel, wenn man MOntag und Do Dienst hat, arbeitet man Dienstag und Freitag gar nicht. Ein 24h Dienst ist auch nur in Bereitschaft erlaubt, die Arbeitsauslastung darf offiziell also nicht zu hoch sein, was ggf in der Realität nicht eingehalten wird.
Offiziell (TV VKA) darf auch niemand zu einer durchschnittlichen Arbeitszeit über 58h/Woche inkl. Bereitschaftsdienste gezwungen werden. In einer Woche 3 24h Dienste zu haben sollte daher die absolute Ausnahme sein und niemals die Regel. Ansonsten würde ich dringend den Stellenwechsel anraten. Anders sieht es aus bei Dienstsystemen mit kürzeren Diensten. Da gehen natürlich mehr Dienste pro Woche.
"Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."
(Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)
Im Monat mache ich die 100h schon