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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Administrator Avatar von Brutus
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    Ich würde im Leben nicht Opt-Out unterschreiben! Was bringt mir denn evtl. mehr Geld (wenn es das überhaupt gibt bei so merkwürdigen Gegenrechnungen mit FZA, BD-Stufen, etc.), wenn ich dann keine Möglichkeit mehr habe, es auszugeben?
    Mit 48h/Woche kann man ca. 4 Dienste im Monat machen. Will man denn wirklich mehr?
    Machen sich die Leute, die Opt-Out unterschreiben, wirklich klar, was das im "schlimmsten" Fall bedeuten kann? Wenn ich an 60 oder 65 Stunden/Woche denke, dann wird mir irgendwie anders...
    Wenn ich von einer 40 Stundenwoche ausgehe, dann blieben so 20-25 Stunden für BD übrig. Wenn pro Dienst in der Woche +8 Stunden nach FZA anfallen, dann dürfte ich 3 Wochentagsdienste pro Woche machen. Alternativ einen Samstagsdienst, oder 1 Freitag/Sonntag + 1 Wochentag. Man würde doch das eigene Zuhause nicht mehr sehen und könnte alternativ mit seiner Schrankwand im Dienstzimmer einziehen! (=> Ob man da wohl Zweitwohnungssteuer bezahlen muss? )
    Und wenn ich Chef wäre, und ich die Dienste besetzen müsste, dann würde ich natürlich auch auch zusehen, dass jeder Opt-Out unterschreibt.
    Nene. 1 Dienst pro Woche bei 48h Maximalarbeitszeit reicht!
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  2. #7
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von aton_01 Beitrag anzeigen
    Ich arbeite derzeit in einem Haus der Grund- und Regelversorgung. Bei meinem Arbeitsvertrag habe ich keine Opt-Out-Regelung unterschrieben, wodurch ich im Grunde eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48h haben sollte. Seit nun einem Jahr arbeite ich etwa 60-75h in der Woche.
    48h/Woche gelten ohne Opt-Out aber im 3(oder 6?) Monatsdurchschnitt.
    Dauerhaft 60-75h/Woche sind selbst mit Opt-Out illegal, da darfst du ja nur 52h/Woche im 6(oder 12?) Monatsdurchschnitt haben... bekommst du die Überstunden/Dienste alle bezahlt oder ist irgendwo anders deine Arbeitszeitbelastung dokumentiert? Wenn das Gewerbeaufsichtsamt vorbeischaut wird es sehr teuer... eigentlich sollte die Verwaltung ein Interesse daran haben entweder die Arbeitszeiten legal zu gestalten oder zumindestens versuchen die Dokumentation zu verhindern.

    Bei uns sind i.d.R. 2-3 Dienste unter der Woche + 1 Wochenende im Monat fällg (kleine Abteilung), ohne Opt-Out nicht legal möglich, im Tagdienst für weitere Stellen aber eigentlich tatsächlich kein erklärbarer Bedarf... sollte sich die Dienstbelastung ändern würde ich aber natürlich Opt-Out auch wieder kündigen.



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  3. #8
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Aber gerade diese Konstellation (kleine Abteilung mit wenig Assistenten) prädestiniert ja gerade für ein Schichtmodell. Ob man das lieber haben möchte, ist sicherlich streitbar, aber meist AZG-konform der einzige sinnvolle Weg.



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  4. #9
    Administrator Avatar von Brutus
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    ^^ Aber gerade ein kleine Abteilung mit wenigen Assistenten ist im Schichtbetrieb nicht zu realisieren. Da wirst Du ja a.e. noch zusätzliches Personal benötigen. Du brauchst ja alleine, um die Schichten zu besetzen 4 Leute. Dann ist da noch keiner krank, im Urlaub, auf Fortbildung oder im Routinebetrieb.
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  5. #10
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Das ist zwar richtig. Aber das Geld, das für die Dienste eingespart wird, reicht locker mit Lohnnebenkosten für weitere Stellen. Unsere Verwaltung ist unserem OA, der damals unser System entwickelte, um den Hals gefallen, weil mit zwei mehr Stellen dennoch Lohnkosten gespart wurden. Hat sich natürlich für uns eher unangenehm auf dem Gehaltszettel bemerkbar gemacht.



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