Hallo Cor Pulmonale,
was man ambulant abrechnen kann hängt an dem KV Sitz den man besitzt, oder auf den man angestellt ist.
Als fachärztlich tätiger Internist (blöde Bezeichnung, weil alle Internisten sind Fachärzte und alle Allgemeinmediziner auch, aber mit fällt auch keine andere ein und es wird immer noch der Terminus "Hausarzt" vs. "Facharzt" benutzt), hast Du einen anderen "Auftrag" wie ein hausärztlicher Internist. Der Auftrag des Hausarztes ist die medizinische Basisversorgung der Bevölkerung, das schliesst auch die Behandlung von nicht-internistischen Krankheitsfällen ein und gleichzeitig die Abrechnung von bestimmten "speziellen" Diagnosemethoden aus, es sei denn es gibt einen eklatanten Mangel an entsprechenden spezialisierten Praxen (was de facto nur noch sehr selten vorkommt). Der Auftrag des fachärztlichen Internisten ist die spezielle Diagnostik und Therapie internistischer Erkrankungen (und das ggfs. weiter aufgeteilt nach der Subspezialisierung), aber nicht die hausärztliche Versorgung. Als Hausarzt hat man in der Regel keine Zeit Gastros und Kolos zu machen, selbst wenn man es könnte/abrechnen dürfte, zumindest wenn man den Hausarztjob ernst nimmt. Weiterhin bräuchte man ja auch eine gewisse Häufigkeit an Untersuchungen um fit zu bleiben, die man als Hausarzt in der Regel nicht erreichen kann. Als fachärztlich tätiger Allgemeininternist kannst Du natürlich auch ambulant arbeiten und ggfs. auch Gastros/Kolos, sicherlich aber Echo abrechnen, wobei ich nicht weiss ob die Gastro/Kolo Gnehmigung mittlerweile nur noch/bevorzugt an die Gastroenterologen vergeben wird, das müsste Dir die KV, oder ein fachärztlich tätiger Allgemeininternist sagen.
Als Hausarzt kannst Du an "internistischer Diagnostik" definitiv abrechnen (zumindest wenn Du nach der aktuell gültigen WB Innere, oder Allgemeinmed. abgeschlossen hast): Sono Abdomen, Gefäße (Extremitäten und Hals), Schilddrüse, LZ RR, LZ EKG, Ergo, Lufu.
Fazit: In der KV Welt kommt es darauf an was für einen KV Sitz man hat, einen hausärztlich internistischen, oder einen fachärztlich-internistischen, da muss man sich halt entscheiden, im Krankenhaus ist es ja egal (logischerweise, weil der internistische Krankenhausarzt hat einen eindeutig internistischen Auftrag).