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  1. #1
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    Hallo erstmal,

    wenn man einen Teilstudiumsplatz zum WS z.B. im Losverfahren gewinnt, diesen annimmt und auch die Semesterbeiträge bezahlt, aber erst im nächsten SS beginnt, geht das? Also kann man dann vom SS aus die 4 vorklinischen Semester einfach so absolvieren oder wird einem das 4. versagt, weil man ja im eigentlichen ersten Semester, dem Wintersemester, nicht teilgenommen hat?

    Und ich habe gehört, dass wenn man nach dem Physikum exmatrikuliert wird und sich dann bewirbt für den klinischen Teil, würde nicht die Physikums-Note entscheiden sondern wieder die Abiturnote? Stimmt das?

    Und kann man sich anstelle mit dem Physikum (also dem Abschluss), mit den im Teilstudienplatz erworbenen Scheinen an Hochschulen für das 1. klinische Semester bewerben? Oder spielt auch hier wieder die Abiturnote eine Rolle?

    So, das wären meine Fragen für's erste, hoffentlich weiß einer Bescheid



  2. #2
    *Unitasche schwing*
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    zur 1. frage: geht in göttingen ohne probleme.
    zu 2.: ist wohl an einigen unis so, ja.
    zu 3.: kein start in die klinik ohne physikum. physikumszeugnis muss nachgereicht werden, wenn es zum bewerbungsschluss noch nicht vorliegt.

    daher: jedes semester fürs höhere fs bewerben!



  3. #3
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    Danke für die schnelle Beantwortung, Sanguis.

    Zitat Zitat von _Sanguis_ Beitrag anzeigen
    zu 3.: kein start in die klinik ohne physikum. physikumszeugnis muss nachgereicht werden, wenn es zum bewerbungsschluss noch nicht vorliegt.
    Habe mich wohl bei der 3. Frage etwas ungenau ausgedrückt, ich meinte im Grunde nur, dass man sich anstatt mit dem Physikum nach dem 4. Semester, mit den Scheinen, ebenfalls nach dem 4. Semester bewirbt.

    Im Grunde finde ich es gut, dass man den Studienplatz annehmen kann und dann später einsteigt, aber irgendwie ist das für mich nicht plausibel.

    Angenommen A. erhält einen Studienplatz (völlig egal ob, Los, Teilstudienplatz, Vollstudienplatz etc.), immatrikuliert und zahlt auch seine Beiträge, dann ist doch dieser Studienplatz ein Teil eines Kontigents. A. beschließt aber erst ein Semester später an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, macht also aus dem 2. Semester sein 1. Semester. Dann sind das doch Veranstaltungen eines anderen Kontigents, denn die "Uni" geht ja davon aus, dass A. im 1. Semester Veranstaltungen des 1. Semesters wahrnimmt, im 2. Semester Veranstaltungen des 2. Semesters usw. Dann wäre doch A. 6 Monate später in seinen Kursen einer zu viel, oder nicht?



  4. #4
    straight outta hell
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    Zitat Zitat von cruella_de_Vil Beitrag anzeigen


    Habe mich wohl bei der 3. Frage etwas ungenau ausgedrückt, ich meinte im Grunde nur, dass man sich anstatt mit dem Physikum nach dem 4. Semester, mit den Scheinen, ebenfalls nach dem 4. Semester bewirbt.
    Aufs 1. klinische Semester kann man sich nur mit bestandenem Physikum bewerben. Und sobald man das Physikum bestanden hat, interessieren die vorklinischen Scheine nicht mehr. Denn die hat ja logischerweise jeder, der das Physikum bestanden hat.


    Im Grunde finde ich es gut, dass man den Studienplatz annehmen kann und dann später einsteigt, aber irgendwie ist das für mich nicht plausibel.

    Angenommen A. erhält einen Studienplatz (völlig egal ob, Los, Teilstudienplatz, Vollstudienplatz etc.), immatrikuliert und zahlt auch seine Beiträge, dann ist doch dieser Studienplatz ein Teil eines Kontigents. A. beschließt aber erst ein Semester später an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, macht also aus dem 2. Semester sein 1. Semester. Dann sind das doch Veranstaltungen eines anderen Kontigents, denn die "Uni" geht ja davon aus, dass A. im 1. Semester Veranstaltungen des 1. Semesters wahrnimmt, im 2. Semester Veranstaltungen des 2. Semesters usw. Dann wäre doch A. 6 Monate später in seinen Kursen einer zu viel, oder nicht?

    Es gibt ja immer Leuten, die aus irgendwelchen Gründen nicht der Regelstudienzeit sind. Die dürfen ja auch weiterstudieren, obwohl das Fachsemester nicht mit dem Studiensemester übereinstimmt. Wie genau das jetzt bürokratisch geregelt ist, weiß ich nicht. Interessiert mich persönlich auch nicht. Würd jetzt einfach mal davon ausgehen, dass von vorne herein ein gewisser "Überhang" mit eingeplant wird.



  5. #5
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    Zitat Zitat von nie Beitrag anzeigen
    Aufs 1. klinische Semester kann man sich nur mit bestandenem Physikum bewerben. Und sobald man das Physikum bestanden hat, interessieren die vorklinischen Scheine nicht mehr. Denn die hat ja logischerweise jeder, der das Physikum bestanden hat.
    Genau das ist der Grund, dieser Frage. Denn ich habe gelesen, dass man wenn man sich mit dem Physikum bewirbt, wieder die Abiturnote bei der Bewerbung eine Rolle spielt, laut Sanguis zumindest an einigen Universitäten. Um das zu umgehen, dachte ich, könnte man sich stattdessen mit den bisherigen Scheinen vllt. zumindest mit denen bis zum 3. Semester bewerben. Dann müsste mal halt noch mal 1 Semester bzw. das Physikum erneut bestehen, hätte dann aber einen Vollstudienplatz. So meine Vermutung.



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