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  1. #1
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    Hallo,

    Da ich bisher meiner Klinik treu geblieben war, habe ich mit Kündigungen noch keine Erfahrungen sammeln können.

    Jetzt stellt sich aber das Problem, das ich relativ kurzfristig zum 1.12.2013 in eine andere Klinik wechseln möchte.

    Im TV-Ärzte steht dabei der nebulöse Satz "6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres" (§35 bei weniger als 5 Jahren).

    Was bedeutet das konkret? Kann ich jetzt noch kündigen um am 1.12.2013 wechseln zu können oder brauche ich zwangsläufig einen Auflösungsvertrag?

    LG und Danke für die Hilfe!



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Nein, du kannst jetzt kündigen, um das Haus zum 31.12. verlassen und zum 1.1.2014 im neuen Haus starten zu können. Kündigen müsstest du dafür Mitte November (also 6 Wochen vor Ende des Kalendervierteljahres). Wenn du früher gehen möchtest, musst du mit deinem Arbeitgeber über einen Auflösungsvertrag verhandeln
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
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    Ok danke für die Info!

    Am 31.12. endet mein Arbeitsvertrag ja schon regulär (Ende Weiterbildungsermächtigung).



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  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Dann solltest du wohl mal mit Chef und Verwaltung reden
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  5. #5
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    so viel urlaub hast du wohl nicht mehr über oder?



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