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Hallo,
Da ich bisher meiner Klinik treu geblieben war, habe ich mit Kündigungen noch keine Erfahrungen sammeln können.
Jetzt stellt sich aber das Problem, das ich relativ kurzfristig zum 1.12.2013 in eine andere Klinik wechseln möchte.
Im TV-Ärzte steht dabei der nebulöse Satz "6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres" (§35 bei weniger als 5 Jahren).
Was bedeutet das konkret? Kann ich jetzt noch kündigen um am 1.12.2013 wechseln zu können oder brauche ich zwangsläufig einen Auflösungsvertrag?
LG und Danke für die Hilfe!