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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    27.09.2013
    Beiträge
    1

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    Hallo ihr Lieben,

    ich starte diese Semester als Medizin Ersti. Da ich frisch vom Abi komme, hatte ich jetzt nicht die Zeit, das Pflegepraktikum bereits vorher abzuleisten. Außerdem habe ich ein FSJ in einem Behindertenwohnheim begonnen und nach einem Monat dann (aufgrund der Zulassung) beendet. Nun meine Frage: Kann ich mir den einen Monat anrechnen lassen? Es gab dort verschiedene Gruppen. Ich war in einer Gruppe eingeteilt, in der ein Bewohner schwer behindert war. Er war inkontinent, musste gewaschen werden, inhaliert und es erfolgte ein täglicher Wechsel einer Trachealkanüle. Schon ziemlich pflegerisch oder :P ? Entsprechend eines Merkblatts der Uni steht:

    "Wo: in einem Krankenhaus

    d.h.: - Uni-Klinik
    - Akademisches Lehrkrankenhaus
    - Krankenhäuser
    - Rehabilitationsklinik
    nicht: - ambulante/ mobile Dienste
    - Altenpflegeeinrichtungen
    - Pflegeeinrichtungen
    (außer, wenn in dem Pflegeheim eine Krankenabteilung, die einer Abteilung in einer
    Krankenanstalt entspricht, extra ausgewiesen ist und der Krankenpflegedienst dort unter
    ständiger ärztlicher Präsenz und Leitung in der Krankenabteilung abgeleistet wurde; in
    diesem Falle sind von der Pflegedienstleitung auf dem Nachweisschein entsprechende
    Aussagen zu treffen.) " sowie "Auf den Krankenpflegedienst werden angerechnet:

    1. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in
    vergleichbaren Einrichtungen,

    2. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines sozialen Jahres nach den
    Vorschriften des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahre"

    Ich könnte es mir also bescheinigen lassen oder? Ich habe etwas Bedenken, dass die Uni vllt denkt, ich möchte mir etwas anrechnen lassen, nur um einen Monat zu sparen. Und Ärger will ich gerade zu Beginn vermeiden. Was meint ihr? Geht das so? Sind die Voraussetzungen erfüllt? Probieren über studieren :P? Soll mir dann dort die Leitung genau die pflegerischen Sachen vermerken?

    LG , Franzi



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von fallenangel30487
    Mitglied seit
    11.07.2009
    Beiträge
    2.772
    Ich würde einfach mal das zuständige LPA anrufen und nachfragen aber z.b bei uns in Mainz würde das nicht anerkannt werden.... Denke auch nicht, dass die Chancen bei anderen LPA´s besser stehen...
    Die höchste Form des Glücks ist ein Leben
    mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam


    Alles was ich getan habe, war für das zu kämpfen, an das ich geglaubt habe.
    Muhammad Ali



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    31.01.2010
    Ort
    Elite ohne soziale Fähigkeiten
    Semester:
    Kopfloses Huhn
    Beiträge
    3.857

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    War es denn ärztlich geleitet? Sonst sieht es eher mau aus, zumindest in LPA Stuttgart.

    Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst in einem
    Altenpflegeheim/Behindertenheim
    Nachweise: • Vertrag über die Ableistung des freiwilligen sozialen Jahres
    • Ausführliches Zeugnis der Pflegedienstleitung mit Anteil der
    Pflegetätigkeiten
    • Einsatz muss mind. über 6 Monate erfolgen
    Dauer der Anrechnung: • Anrechnung bis max. 30 Tage



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