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  1. #6
    Maximalinvasiv Avatar von Miyu
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    Nenn es wie du willst, die Meldepflicht gilt trotzdem nur fuer Blut und Liquor und nicht fuer Abstriche.

    http://www.gesetze-im-internet.de/labmeldanpv/__1.html



  2. #7
    Unregistriert
    Guest
    Das war ja auch der Sinn der Sache. Im vorliegenden Fall keine Meldepflicht. Ich nenn es hier nicht "wie ich will", sondern wie im Fragentext beschrieben. Da war es keine Besiedlung, sondern eine Infektion, und zwar eine Wundinfektion. Für die ist keine Blutkultur nötig. Wenn wir uns da einig sind ist ja gut.



  3. #8
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    übrigens ist dies eine 100%tige Altfrage aus dem H2007, mit B als richtiger Lösung.



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