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  1. #1
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    Ich hab lange überlegt, ob ich C "Störung des Sozialverhaltens" oder E "dissoziale Persönlichkeitsstörung" kreuzen soll. Leider habe ich mich dann doch für letzteres entschieden; kann man die beiden Lösungsmöglichkeiten wirklich so klar voneinander trennen? Was spricht für Antwort C und gegen E?



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Beiträge
    2
    Soweit ich weiß sind Persönlichkeitsstörungen vor dem 14. Lebensjahr nicht ausreichend sicher diagnostizierbar, weil die Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist.



  3. #3
    Unregistriert
    Guest
    Normalerweise sind Persönlichkeitsstörungen nicht im Kinderalter diagnostizierbar. Jetzt ist es aber so, dass die symptomatik mMn eher "klassisch" für eben jene Störung ist. Es ist sogar so, dass die Diagnosekriterien für diese Persönlicheitsstörung bereits Auffälligkeiten in der Kindheit sind. Ex postibus wäre die Diagnose daher denkbar.

    Fairerweise muss man aber sagen, dass in Zusammenschau "Störung des Sozialverhaltens" noch ein bisschen wahrscheinlicher klingt. Habs leider auch falsch gemacht...



  4. #4
    Unregistriert
    Guest
    Nach ICD 10 ist das Alter wohl kein Diagnosekriterium...
    Wahrscheinlicher mag sein, aber eindeutig ist es anscheinend ja nicht. Meint ihr man könnte das anfechten?



  5. #5
    Unregistriert
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    Versuch Dein Glück! Ich persönlich halte die Diagnose der PS für zu wackelig.

    "Wenn man davon ausgeht, dass die Persönlichkeit eines Menschen sich über Kindheit und Adoleszenz bis ins junge Erwachsenenalter hinein entwickelt, so erscheint die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung vor Abschluss der mittleren Adoleszenz, d. h. etwa vor dem 14. Lebensjahr nicht mit ausreichender Sicherheit stellbar [...] Das DSM-IV gibt hierzu konkretere Informationen dahingehend, dass Persönlichkeitszüge mindestens ein Jahr andauern müssen, bevor bei einer Person unter 18 Jahren eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert werden kann. Die Diagnose einer dissozialen (antisozialen) Persönlichkeitsstörung ist eine Ausnahme, sie darf vor dem Alter von 18 Jahren nicht gestellt werden. (AWMF online - S2 - Leitlinie Psychiatrie: Persönlichkeitsstörungen)

    Auch ICD 10 schreibt vor: 1. die allgemeinen Definitionen einer Persönlichkeitsstörung müssen erfüllt sein, darunter: "Die Abweichung kann nicht durch das Vorliegen oder die Folge einer anderen psychischen Störung des Erwachsenenalters erklärt werden..."
    2. die Charakteristika der dissozialen PS

    Aber "am ehesten" trifft die ureigene Diagnose genau dieses Krankheitsbilds aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu: Störung des Sozialverhaltens.



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