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Zitat von
uqg19
Versteh ich nicht. Die ICD-10 legt ausdrücklich eine Trennung zwischen beiden Krankheitsbildern fest. Wie kann dieselbe ICD-10 jetzt als Beweis dafür herhalten, dass beide Diagnosen synonym verwendbar sind?
Das Problem ist, dass man hier aufgrund mangelnder Infos nicht differenzieren kann.
Folgendes sagt das ICD-10 zur Störung des Sozialverhaltens.
Zitat von
ICD-10
Störungen des Sozialverhaltens sind durch ein sich wiederholendes
und anhaltendes Muster dissozialen, aggressiven und aufsässigen
Verhaltens charakterisiert. Dieses Verhalten übersteigt mit seinen
gröberen Verletzungen die altersentsprechenden sozialen
Erwartungen. Es ist also schwerwiegender als gewöhnlicher
kindischer Unfug oder jugendliche Aufmüpfigkeit. Das anhaltende
Verhaltensmuster muss mindestens sechs Monate oder länger
bestanden haben. Störungen des Sozialverhaltens können auch bei
anderen psychiatrischen Krankheiten auftreten, in diesen Fällen
ist die zugrunde liegende Diagnose zu verwenden.
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Ich hab hier dick markiert, was in meinen Augen nicht ganz unwichtig ist. Nach diesem Satz, müsste man die Störung des Sozialverhaltens der Diagnose "Dissoziale Persönlichkeitsstörung" unterordnen.
Bleibt nur offen, ob man die Persönlichkeitsstörung auf einen 13-jährigen anwenden kann. Das ICD-10 äußert sich dazu nicht, schließt es also nicht aus.
Beim DSM-IV sieht das Ganze laut Wikipedia allerdings so aus:
Zitat von
DSM-IV
a) Es besteht ein tiefgreifendes Muster von Missachtung und Verletzung der Rechte anderer, das seit dem 15. Lebensjahr auftritt. Mindestens drei der folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:- Versagen, sich in Bezug auf gesetzmäßiges Verhalten gesellschaftlichen Normen anzupassen, was sich in wiederholtem Begehen von Handlungen äußert, die einen Grund für eine Festnahme darstellen
- Falschheit, die sich in wiederholtem Lügen, dem Gebrauch von Decknamen oder dem Betrügen anderer zum persönlichen Vorteil oder Vergnügen äußert
- Impulsivität oder Versagen, vorausschauend zu planen
- Reizbarkeit und Aggressivität, die sich in wiederholten Schlägereien oder Überfällen äußert
- Rücksichtslose Missachtung der eigenen Sicherheit bzw. der Sicherheit anderer
- Durchgängige Verantwortungslosigkeit, die sich im wiederholten Versagen zeigt, eine dauerhafte Tätigkeit auszuüben oder finanziellen Verpflichtungen nachzukommen
- Fehlende Reue, die sich in Gleichgültigkeit oder Rationalisierungen äußert, wenn die Person andere Menschen gekränkt, misshandelt oder bestohlen hat.
b) Die Person ist mindestens 18 Jahre alt.
c) Eine Störung des Sozialverhaltens war bereits vor Vollendung des 15. Lebensjahres erkennbar.
d) Das antisoziale Verhalten tritt nicht ausschließlich im Verlauf einer Schizophrenie oder einer manischen Episode auf.
Die Punkte b) und c) legen nahe, dass die Störung des Sozialverhaltens hier die am ehesten zu vermutende Diagnose ist. Nach ICD-10 ist das allerdings in meinen Augen nicht nachzuvollziehen und da sich das IMPP in der Frage explizit auf ICD-10 bezieht, sehe ich eine Anfechtung da als durchaus erfolgsversprechend an.