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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Laut Experten ist bei dieser Frage E Richtig. Hatte A angekreuzt, da der Puls an der A. dorsalis pedis per Doppler darstellbar war und die Frage "....und der defintiven Wunddeckung...." lautete.

    Was meint Ihr, wäre das ne Frage für die Beanstandung beim IMPP?

    Grüße



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  2. #2
    Kurzzeitig abgelenkt... Avatar von SteveMcQueen
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    Nööööööööt. Frist abgelaufen.
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  3. #3
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    Klagen geht immer und hilft bestimmt mehr als das " aufmerksam " machen auf mögliche Fehler innerhalb 7 Tage



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  4. #4
    Administrator Avatar von Brutus
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    ^^ Klar geht Klagen immer. Aber die Frage ist, wann willst Du denn ein Ergebnis haben? Bei der derzeitigen Bearbeitungsdauer lohnt sich das Klagen auch nicht. Außerdem hat das IMPP auch Anwälte.
    I'm a very stable genius!



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  5. #5
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    Ich denke auch dass eine Klage aufgrund der Bearbeitungsdauer eher für Studenten im dritten Versuch in Frage kommt. Für alle anderen dürfte der Aufwand der Wiederholungsprüfung wesentlich geringer sein (vor allem wenn man fix fertig sein möchte). Lass dich lieber vom Anwalt beraten bevor du in den Klageweg zu große Hoffnungen setzt.
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