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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Maximalinvasiv Avatar von Miyu
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    Bewirb dich doch an einer anderen Uni ins 1. klinische, wenn du ZM nicht zuende machen willst? Wenn du ran stinknormales HM-Physikumszeugnis hast, geht das doch.



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  2. #12
    Oberstabsarzt
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    Ist doch ganz einfach. Er hat keinen Studienplatz.
    Widerrechtlich durfte er also Scheine sammeln und genau so widerrechtlich auch das Physikum ablegen. Aber wer sind wir, dass wir Steine werfen?

    Wenn du dich nie bei Hochschulstart.de beworben hast für Medizin, hast du keinen Studienplatz.
    Wenn du den hast, darfst du weiterstudieren in der Klinik Humanmedizin. Wenn nicht, nicht. Bewirb dich zum kommenden Semester bei den Unis zum Einstieg ins höhere Fachsemester.



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  3. #13
    Maximalinvasiv Avatar von Miyu
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    Zitat Zitat von smanpodg Beitrag anzeigen
    Ist doch ganz einfach. Er hat keinen Studienplatz.
    Widerrechtlich durfte er also Scheine sammeln und genau so widerrechtlich auch das Physikum ablegen. Aber wer sind wir, dass wir Steine werfen?

    Wenn du dich nie bei Hochschulstart.de beworben hast für Medizin, hast du keinen Studienplatz.
    Wenn du den hast, darfst du weiterstudieren in der Klinik Humanmedizin. Wenn nicht, nicht. Bewirb dich zum kommenden Semester bei den Unis zum Einstieg ins höhere Fachsemester.
    Wenn er das Physikum geschrieben und bestanden hat, ist es doch egal, ob er Einen VK-Studienplatz hatte. An meiner alten Uni konnten die Zahnis das auch so machen - einfach die 3 scheine mehr machen und das Humanphysikum konnte mitgeschrieben werden. Ich denke nicht, dass daran etwas "widerrechtlich" ist.
    Er kann sich ganz normal ins erste klinische bewerben, meiner Meinung nach.



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  4. #14
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    Leute,macht mich jetzt bitte nicht noch fertiger als ich es ohnehin schon bin. Widerrechtlich? Das ganze kam mir manchmal schon etwas fischig vor,aber ich denke nicht,dass ne Uni,diverse Dekane und sogar das LPA etwas zulassen würden wenn es "widerrechtlich" wäre.



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  5. #15
    Oberstabsarzt
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    Lies dann bitte mal in der äAppO. Man darf nur Physikum schreiben, wenn man im Studiengang an einer deutschen Uni immatrikuliert ist. (Nach Landesrecht unterschiedlich geregelt.)

    Das alles, bis zur Ablegung des Physikums ist am geltenden Recht vorbei gegangen.

    Jetzt kann er freilich, wie ich oben bereits geschrieben habe, eine Bewerbung für das erste klinische FS Humanmedizin bei den Unis abgeben.



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