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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hi,
    kann mir jemand sagen wie es sich mit Rücktritt von der Prüfung verhält, d.h. wenn ich nach dem schriftl. nicht zur mdl. kann (wegen Krankheit), muß ich dann auch das schriftl. nochmal machen od. nur das mdl.?

    Oder wie verhält es sich, wenn ich zum zweiten Tag vom schriftl. nicht hin kann? Wie ist es da mit Wiederholung? Und kann ich dann das mdl. noch machen (ist bei uns erst nach den schriftl.)?

    Bitte schreibt so schnell wie möglich!!!!!!

    Danke!



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  2. #2
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Beiträge
    7.026

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    Wenn Du das schriftliche KOMPLETT hast und dann krank wirst (Amtsarzt-Attest) mußt Du nur das müncliche wiederholen. Wenn Du nach EINEM Tag schriftlichen krank wirst, ist die ganze Prüfung für den A+R+S+C+H und du mußt ALLES nochmal machen
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



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