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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
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    Ich glaube eher, dass dieses Phänomen darin begründet liegt, dass die Weiterbilder mit unvollständiger WBE allesamt einen bestimmten Teil der Weiterbildung nicht anbieten können (z.B. bestimmte Eingriffe oder stationäre Versorgung) und dass man in den kleinen Fächern deshalb oft einen Chef mit voller WBE suchen muss, um alles Notwendige für den FA zusammenzubekommen.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #12
    unsensibel Avatar von Lava
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    schon wieder woanders
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    Zitat Zitat von test Beitrag anzeigen
    KÖnnte man in diesem Fall dann seine 24 Monate Ortho bei zwei Weiterbildern, die je nur 12 MOnate Berechtigung haben auch ableisten?
    Das ist eine gute Frage, das weiß ich nicht. Eigentlich reichen sogar 12 Monate Ortho (und dann 36 Monate Unfall) oder 12 Monate Unfall (und dann 36 Monate Ortho), wenn der Weiterbildungsermächtigte eine efugnis für Orthopädie und Unfallchirurgie hat, statt nur Orthopädie. Alles kompliziert, und ehrlich gesagt steht das nirgendwo schriftlich. Zumindest nicht in einer Art und Weise, die verständlich ist. Sowas erfährt man alles nur, wenn man mal direkt bei der LÄK nachfragt.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  3. #13
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Das denke ich auch und war das, was ich meinte damit, dass man eben die entsprechenden Dinge für die WB braucht und die zusammenbekommen muss.



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  4. #14
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Kid_Icarus Beitrag anzeigen
    Hallo,

    vielleicht weiß ja jemand bescheid...

    Gesetzt der Fall, der Weiterbildungsermächtigte Prof. XY ist an Kliniken mit verschiedenen Standorten tätig und er hat eine WB Ermächtigung für 3 Jahre (an allen Standorten).
    Sind das wirklich verschiedene Kliniken oder nur verschiedene Standorte der selben Klinik? Eigentlich muss der Weiterbildungsermächtigte den überwiegenden Teil seiner Zeit die Weiterbildung ja persönlich beaufsichtigten, ...



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  5. #15
    Administrator Avatar von Brutus
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    Facharzt
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    Die Weiterbildungsermächtigung ist ja personengebunden. Wenn der Chef 3 Jahre hat, dann hat er 3 Jahre. Und da spielt es keine Rolle, ob er Chef in einem Haus oder 10 Häusern ist. Wenn die Weiterbildungszeit 5 Jahre umfasst, dann musst Du nach 3 Jahren wechseln. Der Grund für die Befristung ist ja, dass Chef nicht alle Inhalte der Weiterbildung anbietet. Wenn ich z.B. in der Anästhesie in einem Haus ohne Gyn anfange, das aber alle anderen Inhalte der Weiterbildung umfasst, der Chef zum Beispiel 4 Jahre WBE besitzt, dann muss ich nach 4 Jahren wechseln in ein Haus, wo die fehlenden Inhalte angeboten werden. Und wenn der neue Chef nur 2 Jahre WBE hat, dann ist das auch egal, ich muss nur die kompletten Inhalte des Weiterbildungskatalogs vollbekommen. Und dafür schreibt man ja ein Logbuch, bzw. ist den ÄK ja bekannt, wie lang die WBE der einzelnen Chefs ist und welche Inhalte da umschrieben sind...
    I'm a very stable genius!



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