Das ist so pauschal nicht richtig. Das ist Tarifvertrag abhängig. Der Tv Ärzte KF ist dem der kommunalen relativ ähnlich im Gegensatz zum AVR. Zumal es genügend kirchliche Häuser gibt, die inzwischen außertarifliche Zulagen zahlen.
Und nach TV Ärzte KF hat man seit dem Gerichtsurteil über die Alterstaffelung auch 30 Urlaubstage.
In einem kirchlichen Haus man nicht zwingend schlechter gestellt als in einem kommunalen Haus oder einer Uniklinik.