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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Gehalt: kirchliches Haus zahlt weniger. Wheinachts oder Urlaubsgeld können gekürzt werden

    Urlaub: kirchliches Haus 27 Tage, kommunales Haus 30 Tage



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Das ist so pauschal nicht richtig. Das ist Tarifvertrag abhängig. Der Tv Ärzte KF ist dem der kommunalen relativ ähnlich im Gegensatz zum AVR. Zumal es genügend kirchliche Häuser gibt, die inzwischen außertarifliche Zulagen zahlen.

    Und nach TV Ärzte KF hat man seit dem Gerichtsurteil über die Alterstaffelung auch 30 Urlaubstage.

    In einem kirchlichen Haus man nicht zwingend schlechter gestellt als in einem kommunalen Haus oder einer Uniklinik.



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  3. #3
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Ein Teil meines Gehaltes wird für die betriebliche Altersvorsorge eingehalten. Ich muss 10Jahre in dem kirchlichen Haus gearbeitet haben, dann habe ich Rentenanspruch.
    Klar, das schmeckt nicht Jedem, aber es ist von Anfang an bekannt.
    Ansonsten wird, im Gegensatz zu öffentlichen Häusern, bei unserem Vertrag nicht das Gehalt gekürzt, wenn es zu einer "betrieblichen Schieflage" kommt. Was nützt mir MarburgerBund-Tarif, wenn er nicht komplett gezahlt wird?
    7-10% Lohnkürzung in einigen Häusern in unserer Peripherie...

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Kirchlicher Arbeitgeber bei dem ich war: Urlaub und Gehalt war an Marburger Bund Tarif (TVÄ-VKA) angelehnt also gleich

    Weihnachtsgeld hab ich beim kirchlichen Arbeitgeber bekommen, beim Kommunalen nicht.

    Und dann noch das was ich woanders schon gepostet hab:
    Problem beim kommunalen Träger -> öffentlicher Dienst. Und wenn dann irgendwer 10 Jahre im öffentlichen Dienst auf einer unbefristeten Stelle sitzt dann ist der/die quasi unkündbar. Und wenn der/die zusätzlich noch im Betriebsrat ist oder schwerbehindert, dann wird aus quasi unkündbar ein absolutes unkündbar. Und dann tanzen dir solche Leute auf der Nase rum das glaubst du nicht.

    Anders formuliert: ich war beim kirchlichen Haus in Sachen Gehalt (weil Weihnachtsgeld und bessere Dienstvergütung) und Verwaltung besser dran.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    In Bezug auf Alter und Urlaub:
    Die Rechtssprechung sagt, dass man aufgrund des Alters die Jüngeren nicht diskriminieren darf. Also wurde in unserem Haus die Regelung eingeführt, dass JEDER 27 Tage Urlaub im Jahr hat.

    Gehalt ist in meinem Haus, selbst mit Weihnachts- und Urlaubsgeld, geringer als TVÄ VKA. Wir wissen jetzt schon, dass das Whenachtsgeld dieses Jahr nicht gezahlt wird.



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