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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    06.11.2009
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    Mülheim an der Schnur
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    FÄ für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie
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    http://deutsche-wirtschafts-nachrich...-rechtswidrig/

    Ob sowas auf andere Zwangskammern und -Innungen übertragbar ist?

    Ich frage mich auch regelmäßig, warum ich einen jährlichen nicht gerade geringen Beitrag an die Ärztekammer zahle, wenn ich dann noch für jeden Verwaltungsprozess noch einmal zusätzlich löhnen darf...



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  2. #2
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.754
    Ich glaube du hast die Urteilsbegründung nicht verstanden:
    1. Zwangsabgaben von Kammern zur Finanzierung der Selbstverwaltung sind legitim
    2. Wenn jedoch Rücklagen in Millionenhöhe vorliegen und weiter Rücklagen gebildet werden, besteht in diesem Moment offensichtlich kein Grund für eine entsprechende Abgabe.

    Haben die Ärztekammern Millionenrücklagen? Ich glaube nicht, las mich aber eines besseren belehren.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Das ist halt genau die Frage. Sind die Kammerbeiträge und Die Verwaltung angemessen? Schon alleine bis zum Facharzt ziehen die von jedem Arzt min. 1500-2000€ ein und Verlangen bei zusätzlichen Handlungen noch mal Gebühren..



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