Ich glaube du hast die Urteilsbegründung nicht verstanden:
1. Zwangsabgaben von Kammern zur Finanzierung der Selbstverwaltung sind legitim
2. Wenn jedoch Rücklagen in Millionenhöhe vorliegen und weiter Rücklagen gebildet werden, besteht in diesem Moment offensichtlich kein Grund für eine entsprechende Abgabe.
Haben die Ärztekammern Millionenrücklagen? Ich glaube nicht, las mich aber eines besseren belehren.