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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Hallo Kollegen,

    nachdem mit die Threads in der Suchfunktion nicht wirklich weitergeholen haben, würde mich eure Meinung zum Thema interessieren.
    Kurz zum Sachstand:
    Ich stehe seit dem 01.11.2011 in einem bis 31.10.2014 befristeten Arbeitsverhältnis in der Inneren Medizin (Klinik), Tarifvertrag nach TV-Ärzte KF (kirchliche Fassung Rheinland). Nun möchte ich aus privaten Gründen (örtliche Veränderung/Wohnortwechsel) die Klinik verlassen, habe mit meinen CÄ gute Gespräche geführt, in welchen meinem Wunsch zum 30.04.2014 (also nach 2,5 Weiterbildungsjahren) zu gehen zugesagt wurde. Also nicht fristgerecht zum Quartalsende schon am 31.03. (damit verschenke ich 5 Monate Weiterbildung), und nicht erst zum 30.06.2014. Ich plane entweder zum 1.5. oder mit kurzer Pause von 1-2 Monaten wieder zu arbeiten.
    In der aktuellen Fassung (http://www.kirchenrecht-westfalen.de...3#s11006300004) unter § 30, Absatz 1b gibt es ja die Möglichkeit des Auflösungsvertrages.

    Nun zur eigentlichen Frage:
    Im familiären Umfeld gab es jetzt Bedenken, dass ein Auflösungsvertrag ja irgendwie doch für zukünftige (Klinik-)Arbeitgeber negativ behaftet sei. Also meistens immer dann, wenn etwas vorgefallen sei, und man sich dann eben im gegenseitigen Einvernehmen trennt (sprich: eine halbe Kündigung hinterher). Ist ja bei mir definitiv nicht der Fall, und man bekommt ja auch noch ein Zeugnis mit der üblichen Lobhudelei ausgestellt...
    So hatte ich das noch gar nicht gesehen. Als motivierter, deutschsprachiger Assi mit Wunsch nach Innere/allgemeinmed dachte ich, die Nachfrage ist groß.
    Wie seht ihr das?
    Bin auf eure Antworten gespannt.

    Gruß Björn



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Hast Du denn schon eine neue Stelle, bei der -so wie es klingt- nur noch der konkrete Starttermin geklärt werden muß?
    Und wieso verschenkst Du 5 Monate Weiterbildung? Alles über 6 Monate wird doch anerkannt
    "Nicht fristgerechte" Kündigung heißt in Deinem Fall ja nicht, daß Du überstürzt im Zoff gehst, sondern -wenn ich es richtig verstanden habe- zwischen zwei möglichen Kündigungsfristen gehst. Das Ende des Arbeitsverhätlnisses wurde also individuell gestaltet, wovon beide Parteien profitieren: Du bleibst denen noch ein bißchen länger erhalten, kannst selbst aber früher gehen, als den nächsten fristgerechten Termin abzuwarten.
    Also.....ich sehe da keinerlei Probleme.



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  3. #3
    TBSE performer Avatar von test
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    Auflösungsverträge sind bei uns gang und gäbe, da so auch andere Endtermine als die nach TV Kündigungsrecht festgelegten möglich sind. Dies kommt ja insbesondere dem AN entgegen. Ich habe bisher nicht gehört, dass dies für den AN nachteilig ausgelegt wurde. Abgesehen davon muß es ja der nächste AG nicht wissen. Im Arbeitszeugnis steht ja meist nur, dass du auf deinen Wunsch gehst. Wie soll der nächste AG sehen, ob das ein Auflösungsvertrag oder ne fristgerechte Kündigung war?
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von test Beitrag anzeigen
    Wie soll der nächste AG sehen, ob das ein Auflösungsvertrag oder ne fristgerechte Kündigung war?
    Das habe ich mich zuerst auch gefragt. Bin dann zu dem Schluß gekommen, daß der nächste Arbeitgeber das schon rausfinden könnte, wenn er die genauen Bestimmungen zur fristgerechten Kündigung des jeweiligen Vertrages kennt.
    Aber ich vermute ganz stark, daß zukünftige Arbeitgeber nicht sonderlich daran interessiert sind, die Kündigungsmodi der Verträge von vorherigen Arbeitgebern zu kontrollieren, und daher auch nicht hinterfragen, ob es jetzt eine frist gerechte Kündigung, oder ein Auflösungvertrag war.



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  5. #5
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    Man kann sich auch unnötig einen Kopf machen - ganz ehrlich.



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